BGH-Urteil zu umstrittenem Buch Der unendliche Streit über die Kohl-Zitate
Es geht um nicht genehmigte Zitate von Altkanzler Kohl in einem Buch: Nach sieben Jahren Rechtsstreit hat der BGH entschieden, dass seine Witwe dafür keine Entschädigung erhält. Erledigt sein dürfte der Fall aber nicht.
Eines steht fest: Der Streit ist immer noch nicht zu Ende. Die Gespräche zwischen dem Journalisten Heribert Schwan und dem früheren Bundeskanzler Helmut Kohl werden weiterhin die Gerichte beschäftigen. Aber ein wichtiger Teil ist jetzt geklärt: Eine Entschädigung wird die Witwe von Helmut Kohl nicht bekommen.
Journalist Heribert Schwan meint, jetzt sei der Moment gekommen, Frieden zu schließen. Das hätte der Altkanzler auch so gewollt. "Als ich ihn zum letzten Mal gesehen habe, sagte er uns allen, und das werde ich nie vergessen: Vertragt euch. Das hat er wörtlich gesagt. Und ich könnte mir vorstellen, dass dem alten Bundeskanzler Helmut Kohl nichts mehr und nicht seliger gefallen würde, wenn wir jetzt Ruhe hätten."
"Verstorbenen kann Genugtuung nicht verschafft werden"
Aber es sieht nicht danach aus, als wäre Schluss. Denn ein paar Fragen bleiben offen. Auch wenn der Bundesgerichtshof jetzt ganz grundsätzlich entschieden hat: Es gibt kein Geld für die Veröffentlichung von nicht genehmigten Zitaten des früheren Bundeskanzlers in dem Buch "Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle."
Denn, wie der Vorsitzende Richter Stephan Seiters erklärte: Solche Entschädigungen sollen nur demjenigen, dessen Persönlichkeitsrecht verletzt wurde, Genugtuung verschaffen. Nicht aber den Angehörigen. "Insoweit steht der Genugtuungsgedanke im Vordergrund. Einem Verstorbenen kann Genugtuung aber nicht mehr verschafft werden", so Seiters.
BGH erkennt mehrere Fehlzitate
In einigen Punkten setzte sich aber auch Kohls zweite Frau, Maike Kohl-Richter, durch. Der Bundesgerichtshof findet nämlich, dass das Buch nicht bei allen Zitaten korrekt sei. 116 Passagen aus den langen Interviews mit dem Altkanzler hatten ihre Anwälte angegriffen - und bei 29 bekamen sie recht. Das seien Fehlzitate, sagt der BGH. Die hätte der Journalist in falschen Zusammenhang gesetzt. So habe er eine Bemerkung zu der Partei Die Republikaner zu einer allgemeinen Äußerung über Rechtsradikalismus verdreht. Und bei einigen anderen Zitaten muss die untere Instanz, das Oberlandesgericht Köln, noch einmal klären, was davon letztlich gedruckt werden darf.
Auch das Bundesverfassungsgericht wird sich möglicherweise noch mit der Sache befassen müssen. Denn BGH-Anwalt Matthias Siegmann, der die Kohl-Witwe vertritt, findet: Es ist nicht in Ordnung, dass es in solchen Fällen für die Angehörigen keine Entschädigung gibt. "Wir werden unserer Mandantin raten, dem Bundesverfassungsgericht die Gelegenheit zu geben, über diese Rechtsprechung seinerseits noch mal nachzudenken."
Das heißt, nach sieben Jahren Rechtsstreitigkeiten geht die Sache immer noch weiter - und ein Ende ist nicht absehbar.
(Az. VI ZR 248/18 u.a.)