Ankündigung von Arbeitsminister Heil Vereinfachte Regeln für Kurzarbeitergeld laufen aus
Millionen Beschäftigte in Deutschland waren auf dem Höhepunkt der Corona-Krise in Kurzarbeit. Jetzt geht es der Wirtschaft wieder besser - und die Regierung lässt den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld auslaufen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld nicht weiter verlängern. "Die wirtschaftliche Entwicklung und auch die Lage auf dem Arbeitsmarkt sind aktuell besser, als wir das im Herbst erwarten konnten", sagte der SPD-Politiker der "Rheinischen Post".
So habe Deutschland zurzeit den höchsten Beschäftigungsstand - trotz der Corona-Krise und des Kriegs in der Ukraine. "Deshalb werden wir den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld nach Ende Juni nicht weiter verlängern", sagte der Arbeitsminister.
Bundesagentur soll wieder Rücklagen bilden
Nun sei die Fachkräftesicherung das Thema. "Wir werden mehr Geld in Qualifizierung und Weiterbildung der Beschäftigten investieren." Zugleich müsse die Bundesagentur für Arbeit wieder Rücklagen für künftige Krisen bilden können, sagte Heil.
Derzeit gebe es noch 162.000 Beschäftigte in Kurzarbeit, auf dem Höhepunkt der Corona-Krise im Frühjahr 2020 seien es sechs Millionen gewesen. "In den Jahren 2020 bis 2022 haben wir insgesamt 45,5 Milliarden Euro für Kurzarbeitergeld ausgegeben. Das ist eine enorme Summe", bilanzierte der Minister. Das habe sich aber ausgezahlt.
"1,3 Millionen Menschen vor Arbeitslosigkeit bewahrt"
Der Internationale Währungsfonds habe in einer Studie festgestellt, dass ohne die Sonderregelungen die Arbeitslosigkeit zur Hochzeit der Krise im zweiten Quartal 2020 um drei Prozentpunkte gestiegen wäre. "Das entspricht rund 1,3 Millionen Menschen, die wir mit Kurzarbeit vor Arbeitslosigkeit bewahrt haben", sagte Heil.
Auch künftig könnten Betriebe Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiter beantragen. Man werde nun aber zu den Vorkrisen-Regeln zurückkehren. Danach müssen künftig mindestens 30 Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb von Kurzarbeit betroffen sein, momentan sind es mit dem erleichterten Zugang zehn Prozent.