Verkürzte Corona-Isolation Freitestung weiter dringend empfohlen
Fünf Tage sollen sich Corona-Infizierte künftig isolieren. Die Pflicht, sich dann freizutesten, soll laut Gesundheitsminister Lauterbach entfallen. Allerdings werde ein negativer Test dringend empfohlen. Dem wollen nicht alle Länder folgen.
Bei der vorgeschriebenen Isolation für Corona-Infizierte von künftig fünf Tagen soll ein abschließender negativer Test dringend empfohlen werden. Das sehen nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die neuen Corona-Leitlinien vor. Eine Verpflichtung zum Test - wie sie bisher galt - entfällt.
Lauterbach sprach insgesamt von einer "Lösung mit Augenmaß". Er erläuterte, dass auf Basis kürzerer Krankheitsverläufe der aktuellen Omikron-Variante BA.2 die Isolation auf fünf Tage verkürzt werden könne. Bisher dauern Absonderungen in der Regel zehn Tage und können mit einem negativen Test nach sieben Tagen vorzeitig enden.
Test für Gesundheitspersonal weiterhin verpflichtend
Für infiziertes Personal im Gesundheitswesen soll ein solcher "Freitest" dagegen weiterhin verpflichtend sein. Lauterbach bekräftigte zudem, dass die Isolation für Infizierte weiter von den Gesundheitsämtern angeordnet werden solle. Dies gebe das Signal, dass es sich bei Corona nicht um eine Grippe oder eine Erkältung handele.
Wenn jemand infiziert auf Menschen zugehe, "dann gefährdet er de facto ihr Leben", sagte Lauterbach. Er sprach bei der nun getroffenen Entscheidung insgesamt von einer "Lösung mit Augenmaß".
Die konkrete Umsetzung der Regeln nach der Empfehlung des RKI und des Bundesgesundheitsministeriums liegt bei den Ländern.
Bayern: "Allgemeine Empfehlung nicht vorgesehen"
Mehrere Länder hatten bereits signalisiert, selbst eine allgemeine Empfehlung zum Freitesten nicht mittragen zu wollen. "Wir sehen die Freitestungsfrage etwas anders als der Bundesgesundheitsminister", sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek. Eine grundsätzliche und allgemeine Empfehlung, sich nach Isolationsende bei Symptomfreiheit freizutesten, sei in Bayern nicht vorgesehen, sagte Holetschek der Düsseldorfer "Rheinischen Post".
Die verkürzte fünftägige Isolationsfrist gilt in Bayern bereits seit Mitte April. Holetschek verwies darauf, dass man für ein Ende der Isolation 48 Stunden vorher symptomfrei sein muss. Bayern empfehle aber, danach auch eine Zeitlang noch Maske zu tragen.
Unter anderem auch Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen wollten genauso verfahren, sagte Holetschek weiter. Einig sei man sich dagegen bei Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Die vulnerablen Gruppen müssten weiterhin geschützt werden "und stehen im Fokus unserer Bemühungen", betonte der CSU-Politiker.