Gutachten bemängelt Verstoß gegen EU-Recht Juristen sehen schwarz für Pkw-Maut
Die Pläne von Verkehrsminister Dobrindt für eine Ausländer-Maut verstoßen nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags gegen EU-Recht. Das geht aus der Anfrage eines SPD-Abgeordneten hervor, schreibt der "Spiegel". Die Maut wirke "diskriminierend".
Die von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) geplante Straßenmaut ist in der vorgelegten Fassung offenbar nicht kompatibel mit EU-Recht. Zu diesem Schluss seien die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags nach einer Überprüfung des Konzepts im Auftrag des südbadischen SPD-Abgeordneten Johannes Fechner gekommen, berichtete der "Spiegel".
Demnach wirke "die Infrastrukturabgabe mittelbar diskriminierend zulasten der Angehörigen anderer Mitgliedstaaten". Die Juristen stören sich dem Bericht zufolge an der einheitlichen Jahresabgabe für ausländische Autofahrer, die bei 103,04 Euro für Benziner liegen solle. Der Halter eines in Deutschland zugelassenen Pkw müsse dagegen nur 24 Euro zahlen, die zusammen mit der Kfz-Steuer erhoben würden. Um die gleiche Summe würde dann seine Steuer sinken.
EU-Verträge verbieten Diskriminierung
Die Maut würde damit ausländische Verkehrsunternehmer, wie zum Beispiel Kurierdienste, benachteiligen. Dies verbietet die EU aber in einem speziellen Antidiskriminierungsgesetz für den Verkehrssektor.
Denn auch wenn die Steuererleichterung für Deutsche formal getrennt beschlossen werde, "müssen beide Maßnahmen zusammen betrachtet" werden, berichtet der "Spiegel" unter Berufung auf die Bundestagsexperten. Die EU-Verträge würden "jede Verschlechterung im Verhältnis zwischen inländischen und ausländischen Verkehrsunternehmen" verbieten.