Hintergrund

Hintergrund Kernpunkte des geplanten Gentechnikgesetzes

Stand: 07.08.2007 21:39 Uhr

Mit dem geplanten neuen Gentechnikgesetz will Agrarminister Horst Seehofer die Forschung der Gentechnik in der Landwirtschaft fördern und die Regeln für den Anbau genveränderter Pflanzen klarer machen. Hier die Kernpunkte des Gesetzentwurfs:

Abstand: Aus Sicherheitsgründen soll zwischen genverändertem Mais und herkömmlichen Pflanzen ein Abstand von 150 Metern eingeführt werden, bei Öko-Mais sind 300 Meter vorgesehen. Diesen Wert hatte die SPD-Bundestagsfraktion grundsätzlich gefordert. Bauern können die Abstände durch private Absprachen umgehen, müssen dies aber anmelden.

Haftung: Die Haftungsregelung soll nicht geändert werden. Wer Genpflanzen anbaut, muss bei Vermischung mit konventionellen Pflanzen unabhängig vom Verschulden haften, wenn kein Verursacher gefunden wird. Eine Entschädigung soll aber erst bei einem genveränderten Anteil von mehr als 0,9 Prozent greifen.

Information: Das Standortregister im Internet mit Angaben über Anbauflächen soll nicht eingeschränkt werden. Ursprünglich war geplant, die flurstückgenauen Informationen auf die Gemarkung zu beschränken.

Forschung: Die Forschung an genveränderten Pflanzen soll vereinfacht werden, zum Beispiel durch eine schnellere Anmeldung bei der Forschung innerhalb von Gebäuden.