Bundesverfassungsgericht Merkel-Äußerung hat Rechte der AfD verletzt
Mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen 2020 hat die damalige Bundeskanzlerin Merkel Rechte der AfD verletzt. Das stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe fest und gab damit der AfD recht.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel ihre Neutralitätspflicht verletzt, als sie die Wahl des thüringischen Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich mit den Stimmen von CDU und AfD "unverzeihlich" nannte. Damit hatte die Klage der AfD gegen die Altkanzlerin Erfolg.
Merkel hatte die Kritik im Rahmen einer Pressekonferenz in Südafrika im Februar 2020 geäußert, einen Tag nach der umstrittenen Wahl in Thüringen. Sie hatte auch gefordert, die Wahl rückgängig zu machen. Kemmerich war nach drei Tagen zurückgetreten, die Amtsgeschäfte hatte er ohne Regierung noch bis März geführt.
Recht auf Chancengleichheit der Parteien
Mit ihrer Äußerung habe Merkel das Recht auf Chancengleichheit der Parteien verletzt, so das Bundesverfassungsgericht. Wenn Regierungsmitglieder sich als solche öffentlich äußern, müssten sie sich gegenüber allen Parteien grundsätzlich neutral verhalten. Dies müsse auch eine Bundeskanzlerin oder ein Bundeskanzler beachten. Etwas anderes gelte nur, wenn ein Regierungsmitglied eindeutig als Parteipolitiker auftrete, etwa im Wahlkampf. Hier habe Merkel aber als Kanzlerin Stellung bezogen.
Der FDP-Kandidat Kemmerich war im dritten Wahlgang in Thüringen zum Ministerpräsidenten gewählt worden, nachdem in den Wahlgängen zuvor der Linkenpolitiker Bodo Ramelow gescheitert war. Die Wahl hatte auch international großes Aufsehen erregt, weil es das erste Mal war, dass die AfD einem Ministerpräsidenten an die Macht verhalf. Sie ließ im dritten Wahlgang ihren eigenen Kandidaten fallen und votierte für den FDP-Mann.
Mit Informationen von Klaus Hempel, ARD-Rechtsredaktion