Wohnungspolitik Barley will Mietpreisbremse verschärfen
Bundesjustizministerin Barley will erneut die Mietpreisbremse verschärfen: Vermieter sollen bei Verstößen auch rückwirkend zu viel erhaltene Miete zurückzahlen müssen. Widerstand kommt aus der CDU.
Bundesjustizministerin Katarina Barley hat in einem Interview mit dem ARD-Politikmagazin Panorama angekündigt, die Mietpreisbremse erneut verschärfen zu wollen. Dazu werde ihr Ministerium in Kürze einen Referentenentwurf vorlegen, sagt die SPD-Politikerin.
Bei Verstoß rückwirkend Geld zurück
Im Kern will Barley, dass ertappte Vermieter in Zukunft zu viel erhaltene Miete zurückzahlen müssen: "Wir haben festgestellt, dass der Punkt verbessert werden muss, dass Mieter auch rückwirkend Geld verlangen können. Und das werden wir deshalb auch ändern."
Bisher müssen Vermieter bei einem erkannten Verstoß gegen die Mietpreisbremse erst ab dem Zeitpunkt die Miete reduzieren, wenn der Mieter den Vermieter rügt. In der Vergangenheit war die Forderung nach Rückzahlung stets am Widerstand der CDU gescheitert.
"Die Summe war ein Schock"
Aus Sicht vieler Mieter begünstigt die jetzige Mietpreisbremse den Vermieter. Das mussten auch Dominik E. und Jonas I. erfahren. Ihr Vermieter verlangt zu viel Miete für ihre Studenten-WG in Berlin-Neukölln. Etwa 200 Euro pro Monat bezahlen sie zu viel. "Das sind im Jahr 2400 Euro. Die Summe war ein Schock", sagt Dominik E.
Was die beiden besonders ärgert: Sie haben ihren Vermieter erst nach einem Jahr gerügt. Die zu viel gezahlte Miete darf der Vermieter jetzt behalten. Gerecht finden die beiden das nicht. "Ich muss jede Rechnung bezahlen, die ich privat bekomme. Und wenn ich nicht zahle, bekomme ich eine Mahnung. Da verstehe ich nicht, warum der Vermieter das Geld einfach behalten darf", sagt Jonas I.
Betrügen ist "rational und lukrativ"
Mieterverbände fordern schon länger, dass die Mietpreisbremse so verändert werden soll, wie von Barley jetzt vorgeschlagen. Auch der Legal-Tech Anbieter wenigermiete.de, der auf kommerzieller Basis Mietsenkungen für Mieter einfordert, hält genau das für sinnvoll: "Aktuell hat der Vermieter finanziell im Grunde nie einen Schaden zu befürchten. Er kann immer nur Gewinn machen, wenn er gegen die Mietpreisbremse verstößt", sagt Daniel Halmer von wenigermiete.de. "Es ist für Vermieter rational und lukrativ zu betrügen." Diesen Fehlanreiz zu beenden sei notwendig, denn nach Halmers Erfahrung verstößt die Mehrheit der Vermieter gegen die Mietpreisbremse.
CDU sieht keinen Grund für Verschärfung
Barley plant, in den nächsten Tagen einen Referentenentwurf in die Ressortabstimmung zu verschicken. Die Erfolgsaussichten für ihren Vorschlag sind allerdings fraglich, denn die Union ist gegen die Verschärfung. Der CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak ist Mitglied des Rechtsausschusses. Er argumentiert, die Koalition habe die Mietpreisbremse gerade erst zum Jahreswechsel reformiert: "Vermieter haben seitdem eine vorvertragliche Auskunftspflicht. Mieter können ihre Rechte bereits einfacher durchsetzen. Auch mit Blick auf die vielen privaten Kleinvermieter ist das eine faire und ausgeglichene Regelung." Er sehe keinen Grund, die Mietpreisbremse schon wieder zu reformieren.
Barley argumentiert, sie wolle eine erneute Reform, weil es neue Erkenntnisse gebe: "Wir haben damals das umgesetzt, was im Koalitionsvertrag stand, und jetzt machen wir das, was sich aus unser Evaluierung der Mietpreisbremse ergeben hat."