Beschluss des Bundeskabinetts Transparenzverzeichnis für Kliniken kann kommen
Ein Portal, das für jedes Krankenhaus zeigt, wie gut die Qualität der Behandlung dort ist, könnte im kommenden Jahr online gehen. Das Bundeskabinett billigte einen Gesetzesvorschlag von Gesundheitsminister Lauterbach. Doch es gibt Kritik.
Über Leistungen und Behandlungsqualität der Krankenhäuser in Deutschland sollen sich Patientinnen und Patienten bald auf einem staatlichen Onlineverzeichnis informieren können. Das sehen Gesetzespläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach vor, die das Bundeskabinett auf den Weg gebracht hat.
Das "Transparenzverzeichnis" soll in verständlicher, interaktiver Form etwa darüber informieren, welche Operationen an welcher Klinik angeboten werden. Der Start wird für April 2024 angestrebt. Das Gesetz soll eine geplante große Krankenhausreform mit Neuregelungen zur Finanzierung ergänzen, auf deren Grundzüge sich Bund und Länder mehrheitlich verständigt hatten.
Zahl der Ärzte und Komplikationen
Konkret sollen Patientinnen und Patienten auf dem Portal erkennen können, welches Krankenhaus in ihrer Nähe welche Leistungen anbietet, und wie es im Hinblick auf Qualität abschneidet, erläuterte das Ministerium. Auch wie viel Pflegepersonal und Fachärzte es gibt oder wie häufig es zu Komplikationen kommt, soll einsehbar sein.
Dazu sollen die Kliniken künftig zusätzliche Daten melden müssen - unter anderem zu Pflegekräften, Ärztinnen und Ärzten. Über zwei beauftragte Institute sollen die Angaben dann mit vorhandenen anderen Daten zusammengeführt und zur Veröffentlichung aufbereitet werden.
Kritik aus Bayern
Doch einige Bundesländer beklagen, dass der bürokratische Aufwand, vor allem für kleine Kliniken, dann zu groß werden könnte. Zu den Kritikern gehört der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek. Mehr Transparenz sei gut, sagte er, "aber dieses Gesetz wird mehr Bürokratie schaffen, wird mehr Unfrieden stiften, wird zu Lasten kleinerer Häuser gehen, die es eigentlich nicht verdient haben."
Holetschek befürchtet, dass vor allem kleine Krankenhäuser unter dem Gesetz leiden werden, weil sie eine schlechtere Bewertung bekommen könnten. Auch der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Manfred Lucha, sieht den Gesetzentwurf kritisch. Er meint, dass der Bund zu sehr in die Zuständigkeit der Länder eingreift.
Mit Informationen von Birthe Sönnichsen, ARD-Hauptstadtstudio