Ein Weihnachtsbaum steht auf dem Flur von einem Gefängnis. In diesem Jahr werden in Baden-Württemberg rund 160 Häftlinge von der sogenannten Weihnachtsamnestie profitieren.

Baden-Württemberg Weihnachtsamnestie: Rund 160 Häftlinge vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen

Stand: 11.12.2024 12:29 Uhr

Bei der Weihnachtsamnestie kommen Gefangene früher frei. Statt alleine in der Zelle zu sitzen, sollen sie die Feiertage mit Familie und Freunden verbringen. Das hat schon Tradition in BW.

Wegen der sogenannten Weihnachtsamnestie sind in Baden-Württemberg etwa 160 Häftlinge frühzeitig aus dem Gefängnis entlassen worden. Im November saßen im Land im Durchschnitt etwa 7.000 Gefangene in Haft. Laut Justizministerin Marion Gentges (CDU) soll mit der Amnestie die Wiedereingliederung vereinfacht werden.

Vorzeitige Entlassung an Weihnachten als Wiedereingliederungsmaßnahme

Bei der Weihnachtsamenstie werden nur Gefangene entlassen, die ohnehin im Dezember frei kämen. So können die Gefangenen die Feiertage mit ihren Familien und Freunden verbringen statt hinter Gittern. Außerdem solle die frühzeitige Entlassung dabei helfen, noch vor den Feiertagen erste Schritte in ein eigenverantwortliches Leben zu organisieren, sagt die Justizministerin. Denn die Häftlinge sollen nicht ausgerechnet dann entlassen werden, wenn um die Weihnachtsfeiertage und zum Jahreswechsel viele Beratungsstellen und Ämter wie die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter schwerer zu erreichen sind. So sollen sie um Weihnachten zum Beispiel eine gesicherte Wohnsituation haben.

Weihnachtsamnestie: In welchen Fällen kommen Häftlinge früher frei?

Die Weihnachtsamnestie gibt es in Baden-Württemberg bereits seit 1963. Im vergangenen Jahr wurden durch die Weihnachtsamnestie 218 Gefangene frühzeitig entlassen. Allerdings ist die Maßnahme an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die Häftlinge müssen mindestens seit September in Haft sein, mit der vorzeitigen Entlassung einverstanden sein und dürfen während der Haft nicht straffällig geworden sein. Außerdem dürfen die Gefangenen in den Monaten zuvor nicht negativ aufgefallen sein und es darf kein Auslieferungsverfahren vorliegen. Die Weihnachtsamnestie gibt es auch in anderen Bundesländern.

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