Hessen Verkehrsversuch in Gießen: Ermittlungen gegen Bürgermeister Wright eingestellt
Hat der Gießener Bürgermeister den umstrittenen Verkehrsversuch am Anlagenring fortgeführt, obwohl ein Gericht ihn bereits verboten hatte? Rund ein Jahr dauerten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Jetzt wurden sie eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft Gießen ermittelt nicht länger gegen den Bürgermeister der Stadt, Alexander Wright (Grüne). Das teilte sie am Dienstag mit. Demnach sei das Verfahren im Zusammenhang mit dem sogenannten Gießener Verkehrsversuch schon Anfang Oktober eingestellt worden.
Im Laufe der "umfangreichen und komplexen Untersuchungen" habe sich kein hinreichender Tatverdacht einer Straftat ergeben, so die Staatsanwaltschaft. Im Rahmen der Ermittlungen waren unter anderem Räumlichkeiten der Stadt untersucht und Unterlagen sowie Speichermedien sichergestellt worden.
Anzeige wegen Untreue-Verdacht
Vor rund einem Jahr war Anzeige wegen des Anfangsverdachts der Untreue gegen Wright gestellt worden: Ihm wurde vorgeworfen, den Verkehrsversuch am Anlagenring im vergangenen Sommer fortgeführt zu haben, obwohl das Verwaltungsgericht Gießen ihn bereits als rechtswidrig eingestuft hatte.
Dadurch sei der Stadt ein "Vermögensnachteil" entstanden, unter anderem wegen erhöhter Kosten für den Rückbau.
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Staatsanwaltschaft: Vorsatz lässt sich nicht belegen
Laut Staatsanwaltschaft ließ sich der Verdacht, dass Wright diesen Nachteil bewusst und gewollt verursacht habe, nicht nachweisen.
Nach Abschluss der Ermittlungen sei klar, dass der Gießener Bürgermeister aufgrund juristischer Beratung auch nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen im Juli 2023 davon ausgegangen sei, mit seiner Beschwerde am Verwaltungsgerichtshof Kassel erfolgreich zu sein. Er habe daher geglaubt, das Vorhaben, den Anlagenring teilweise zur Einbahnstraße für Autos zu machen, doch noch rechtskonform realisieren zu können.
Keine Strafe für Gießener OB
Eine Strafe für den Oberbürgermeister der Stadt Gießen, Frank-Tilo Becher (SPD), sei ebenfalls nicht in Frage gekommen, gab die Staatsanwaltschaft an: Er sei nicht für den Verkehrsversuch verantwortlich gewesen.
Die Gießener Strafverfolgungsbehörde betonte, lediglich der Frage nachgegangen zu sein, ob strafrechtlich relevantes Verhalten vorgelegen habe und ob ein solches sicher nachgewiesen werden könne. Das sei nicht der Fall gewesen.
Es liege aber nicht im Aufgabenbereich der Staatsanwaltschaft zu klären, ob die Stadtverwaltung rechtmäßig gehandelt habe.