Mecklenburg-Vorpommern Wahl-Panne in Patzig: Zuvor unterlegener Kandidat wird Bürgermeister
Aufregung um die Bürgermeisterwahl in Patzig auf Rügen: Vier Monate nach der Auszählung dreht eine Wiederholungswahl das Ergebnis. Der jetzt überlegene Kandidat hatte Einspruch eingelegt, weil im Juni zwei ungültige Stimmen zugelassen worden waren.
Nur vier Monate nach der Kommunalwahl am 9. Juni gibt es einen bedeutsamen Wechsel in der Verwaltung in Patzig auf Rügen: Thomas Kolbe (Gemeinschaft für Patzig, GfP) führt künftig die Amtsgeschäfte als Bürgermeister. Er setzte sich bei der Wiederholungswahl am Sonntag nach vorläufigem Endergebnis mit 131 von 257 gültigen Stimmen gegen Amtsinhabern Irit Vollbrecht (CDU) durch, die 126 Stimmen erhielt.
Wiederholungswahl nach Panne dreht Ergebnis
Bei der Kommunalwahl am 9. Juni war zunächst Vollbrecht zur Bürgermeisterin gewählt worden. Wegen einer Wahl-Panne mit unrechtmäßigen Stimmzetteln wurde das Ergebnis jedoch annulliert. Am Sonntag waren 380 Wahlberechtigte erneut zum Urnengang aufgerufen. Die Wahlbeteiligung in der kleinen Gemeinde im Amtsbereich Bergen lag den Angaben zufolge bei 68,4 Prozent. Da zuvor nur das Wahlergebnis wegen eines Formfehlers für ungültig erklärt wurde, nicht aber das Bewerberverfahren um den Posten, wurden keine neuen Kandidaten zugelassen, sagte Wahlleiterin Ulrike Werner dem NDR. Deswegen traten erneut Vollbrecht und Kolbe an.
Wahl wegen zwei ungültiger Stimmen wiederholt
Bei der ursprünglichen Wahl am 9. Juni hatte Irit Vollbrecht die Wahl mit zwei Stimmen Vorsprung knapp für sich entschieden. Allerdings hatten zwei Einwohner ihre Stimme abgegeben, die laut Wählerverzeichnis gar nicht hätten wählen dürfen. Beide sind zwar Bürger in Patzig, hatten sich aber bis zum Stichtag nicht ordnungsgemäß als Wähler ins Wählerverzeichnis aufnehmen lassen. Am Wahltag hätten die Wahlhelfer dann nach einigem Hin und Her die Namen handschriftlich nachgetragen und ließen die Wahl zu. Die zuständige Wahlleiterin Ulrike Werner vermerkte bei der Bekanntgabe des Endergebnisses jedoch, dass das Wahlergebnis zwei Stimmen von nicht wahlberechtigten Personen enthält. Nach Angaben der Gemeindewahlleitung in Bergen hatte der unterlegene Kandidat Thomas Kolbe deshalb Einspruch gegen das amtliche Endergebnis eingelegt. Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass die beiden unrechtmäßigen Stimmen die Wahl entschieden hatten, hatte die Gemeindevertretung die Wiederholungswahl beschlossen.
So funktioniert das Wählerverzeichnis
Um zur Kommunalwahl seine Stimme abgeben zu dürfen, muss man im Wählerverzeichnis stehen. Wie man dort aufgenommen wird, erläutert der Landkreis Vorpommern-Rügen auf seiner Internetseite. Demnach werden alle, die am 37. Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihren einzigen oder Hauptwohnsitz haben, automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung. Vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl können Interessierte das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde einsehen. Wer am 37. Tag vor einer Kommunalwahl noch nicht in einer Gemeinde gemeldet ist, kann noch bis zum 23. Tag vor der Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen oder bei der Gemeinde bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl um 12 Uhr einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.
Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Radio MV | Regionalnachrichten aus Greifswald | 13.10.2024 | 08:40 Uhr