Nordrhein-Westfalen DNA-Treffer liefert Hinweis: Mordprozess nach 21 Jahren
21 Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer Frau in Steinfurt steht der mutmaßliche Mörder vor dem Landgericht Münster. Eine DNA-Probe in Frankreich gab den entscheidenden Hinweis.
Der Angeklagte verbüßt wegen eines versuchten Tötungsdeliktes derzeit eine zehn Jahre dauernde Haftstrafe in Frankreich. Bei den Ermittlungen zu diesem Fall war seine DNA-Probe genommen worden – sie passt zu den Spuren, die Ermittler bei einem gewaltsamen Todesfall von 2003 in Steinfurt gefunden haben.
Fall sorgte für große Aufmerksamkeit
Ermittler fanden die Leiche damals vergraben in der Parkanlage Bagno
Jetzt verhandelt das Landgericht Münster gegen ihn wegen eines Femizids, also wegen der Ermordung einer Frau aufgrund ihres Geschlechts: Vor 21 Jahren soll der Angeklagte seine Ex-Partnerin aus Münster mit zahlreichen Messerstichen getötet und ihre Leiche in der Parkanlage Bagno in Steinfurt vergraben haben.
Wegen der Brutalität hatte der Fall damals für große Aufmerksamkeit gesorgt. Der mutmaßliche Täter soll mit einem Messer 66 Mal auf die Frau eingestochen haben.
Jahrelange Fahndung nach Tatverdächtigem
Schnell geriet er ins Visier der Ermittler. Doch er setzte sich – wohl aus Angst vor einer Festnahme – ins Ausland ab. Über die ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY ungelöst" im April 2003 hatte die Polizei um Hilfe bei der Fahndung gebeten. Doch erst 15 Jahre später wurde der Mann in Frankreich festgenommen, wo er wohl unter falscher Identität lebte.
Dort soll er versucht haben, eine Sozialarbeiterin zu töten – ebenfalls mit einem Messer. Bei den Ermittlungen zu diesem Fall nahm die französische Polizei eine DNA-Probe von dem Mann. Die wiederum passte zu den Spuren am Fundort der Leiche im Bagno.
Staatsanwaltschaft vermutet Mord aus Rache
2021 verurteilte ihn ein Gericht in Frankreich zu zehn Jahren Gefängnis. Von dort aus wurde er im Oktober 2024 für das Gerichtsverfahren in Münster nach Deutschland überführt. Nach dem Prozess soll der Angeklagte die verbleibende Strafe in Frankreich absitzen.
Im Falle einer Verurteilung durch das Landgericht Münster würde er zunächst zurück nach Frankreich und nach Ende seiner dortigen Haftstrafe wieder nach Deutschland überstellt werden.
Staatsanwaltschaft: Mord aus Rache
Bei der Tat im April 2003 handelte es sich laut Staatsanwaltschaft um einen Mord aus Rache. Demnach hat der Angeklagte mit der damals 37-Jährigen eine Liebesbeziehung geführt, die sie schließlich beendet haben soll.
Nach der Trennung habe der Mann demnach den Entschluss gefasst, seine Ex-Partnerin zu töten. Er bestreitet die Tat. Anfang Januar will das Landgericht Münster ein Urteil sprechen.
Unsere Quellen:
- Landgericht Münster
- Staatsanwaltschaft Münster
Über dieses Thema berichtet der WDR am 19.11.2024 auch im Fernsehen in der WDR Lokalzeit Münsterland um 19:30 Uhr.