Rheinland-Pfalz Gefängnisstrafe für Schockanrufe in Bad Kreuznach
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen Mann wegen Betrugs zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Der 39-Jährige gehörte zu einer Bande, die Menschen mit Schockanrufen übers Ohr hauen wollte.
Die Betrüger hatten im April in Bad Kreuznach mit Schockanrufen ihr Unwesen getrieben - mit einer altbekannten Masche: Sie wählten eine zufällige Telefonnummer und gaukelten dem Menschen am anderen Ende der Leitung vor, dass ein Familienangehöriger einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe. Nur durch eine Kaution könne verhindert werden, dass dieser ins Gefängnis wandert. Das Geld werde abgeholt.
Schockanruf bei der Polizei
Diesen "Abhol"-Job hatte der 39-jährige übernommen. Allerdings waren seine Komplizen auf eine Falle der Polizei hereingefallen. Die hatte sich nämlich selbst verschiedene Telefonnummern eingerichtet, um genau solchen Telefonbetrügern auf die Spur zukommen.
Bei einer dieser Polizeinummern hatten die Unbekannten angerufen. Sie handelten also eine Geldübergabe mit einem Polizisten aus und dabei wurde der 39-Jährige festgenommen.
Das Gericht verurteilte ihn nun wegen gewerbsmäßigem Bandenbetrug zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Das Urteil ist laut Gericht aber noch nicht rechtskräftig. Das bedeutet, Staatsanwaltschaft und Verteidigung können das Urteil noch anfechten.
Geldübergabe bei Schockanruf verhindert
Ein anderer Schockanruf der Bande in Bad Kreuznach ging übrigens auch schief. Die Täter hatten eine Frau am Telefon zunächst überzeugt, ihnen 30.000 Euro zu zahlen. Allerdings durchschaute der Ehemann den Betrugsversuch und konnte gerade noch verhindern, dass seine Frau das Geld übergibt - auch hier wäre der Angeklagte der Abholer gewesen.
Sendung am Do., 17.10.2024 6:00 Uhr, SWR4 RP am Morgen, SWR4 Rheinland-Pfalz