Rheinland-Pfalz Kein Verfahren gegen Polizisten nach Taser-Einsatz in Landstuhl
Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat das Verfahren gegen zwei Polizisten eingestellt. Sie hatten einen Randalierer per Elektroschocker gestoppt - der Mann starb im Krankenhaus.
Gegen die Beamten war wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung ermittelt worden. Die Staatsanwaltschaft geht inzwischen davon aus, dass sie zu Recht einen Elektroschocker eingesetzt hatten.
Bei dem Vorfall Ende April war die Polizei in eine Wohnung gerufen worden, weil dort ein 38-Jähriger randalierte. Der Mann soll die Polizisten angegriffen haben, die sich mit dem sogenannten Taser gegen ihn zur Wehr setzten. Der Mann verlor das Bewusstsein, konnte zwar wiederbelebt worden, starb dann aber in einer Klinik.
Es sei davon auszugehen, dass kein strafbares Verhalten vorgelegen habe, heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Pressemitteilung der Behörde. Die Obduktion habe außerdem keinen klaren Hinweis darauf ergeben, dass tatsächlich der Elektroschocker den Tod des 38-Jährigen verursacht habe. Auch eine Vergiftung komme in Frage.
Zwei weitere Todesfälle nach Taser-Einsatz seit 2018
Der Einsatz der Elektroschock-Pistolen ist nicht unumstritten. Seit der flächendeckenden Einführung bei der rheinland-pfälzischen Polizei 2018 gab es bereits zwei weitere Todesfälle unmittelbar nach deren Einsatz.
Weniger Taser-Einsätze in diesem Jahr
Inzwischen werden die Taser seltener benutzt. Nach Zahlen des Innenministeriums hat die Polizei in Rheinland-Pfalz Taser in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 164 Mal eingesetzt. Oft reiche vor Ort die Androhung schon aus.
Sendung am Mi., 30.10.2024 17:30 Uhr, SWR4 RP Studio Kaiserslautern - Regionalnachrichten