Eventim-Tickets

Saarland Ticketplattformen behalten Gebühren ein

Stand: 15.10.2024 16:40 Uhr

Auf Konzerte freut man sich meist bereits Monate vorher. Wird das Konzert dann zum Beispiel wegen eines Unwetters abgesagt, ist die Enttäuschung groß. Ärgerlich ist es, wenn Ticketinhaber dann nicht das volle Geld zurückerhalten. Was es dann zu beachten gilt, erfahren Sie hier.

Moderation: Simin Sadeghi/Onlinefassung: Corinna Kern

Da freut man sich wochenlang auf ein Konzert und dann wird es abgesagt wegen schlechten Wetters. Ticketinhaber können dann ihr Geld zurückfordern. Doch nicht immer erhalten sie den vollen Betrag zurück. Vorfälle, die immer wieder passieren. So auch bei dem im Sommer abgesagten PUR-Konzert in Losheim.

Ticketplattformen behalten Gebühren ein

Im Fall der PUR-Tickets wurde zwar der Ticketpreis erstattet, doch die meisten Ticketanbieter erheben eine Bearbeitungsgebühr – und die haben die Anbieter auch in diesem Fall einbehalten. Bei Eventim sind das 7,30 Euro pro Ticket. Bei Ticketregional 2,50 Euro pro Ticket.

Beide behalten außerdem die Versandkosten ein. Die Begründung der Anbieter: Die Kosten für die Bearbeitung würden auch entstehen, wenn ein Konzert wieder abgesagt werde. Die Plattformen sehen sich deshalb im Recht.

Verbraucherzentrale kritisiert Anbieter

Diese Begründung stößt nicht nur bei betroffenen Ticketbesitzern auf Unverständnis. Auch die Verbraucherzentrale sagt, dass die generelle Einbehaltung nicht richtig sei.

Désirée Fuchs ist juristische Beraterin bei der Verbraucherzentrale im Saarland und sagt, dass die Ticketplattformen die Einbehaltung der Gebühren zwar in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) schreiben, doch laut der Verbraucherzentrale dürfte dies dort nicht stehen.

Klage gegen große Ticketplattform

Dazu hatte bereits das Landgericht München geurteilt, allerdings ist das Urteil nicht rechtlich bindend. Deswegen läuft eine Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale gegen den Ticketanbieter eventim. Betroffene können sich der Klage anschließen und müssen sich damit beispielsweise nicht selbst um einen Anwalt kümmern. Über viereinhalbtausend Menschen in Deutschland haben das laut der Verbraucherzentrale bereits getan.

Wer sich nicht an einer meist langwierigen Klage beteiligen möchte, der kann sich selbst per Schreiben an die Ticketplattformen wenden und die kompletten Gebühren zurückzufordern. Musterschreiben gibt es auf der Seite der Verbraucherzentrale.

Keine Garantie auf Rückerstattung

Bleibt dies erfolglos, kann es helfen, sich an den Veranstalter zu wenden. Das ist oft nicht die Ticketplattform, sondern zum Beispiel das Management einer Band. Bei vielen Rückmeldungen beim Veranstalter, kann es sein, dass dieser sich einschaltet, um Frust bei den Fans zu vermeiden. Eine Garantie, dass Ticketbesitzer am Ende ihr Geld zurückbekommen, gibt es jedoch nicht.

Hilfreiche Links für Ticketiinhaber

Ein Thema in der Sendung "Region am Nachmittag" am 15.10.2024 auf SR 3 Saarlandwelle