Sachsen-Anhalt Tödlicher Messerangriff von Wolmirstedt: Kritik an Ermittlungen zurückgewiesen
Nach dem tödlichen Messerangriff in Wolmirstedt im Landkreis Börde war Kritik am Ermittlungsvorgehen laut geworden. Die bei dem Einsatz beteiligten Polizisten sollen bei ihrer Vernehmung unangemessen hart behandelt worden sein. Im Innenausschuss des Landtags hat Innenministerin Zieschang (CDU) diese Kritik nun zurückgewiesen.
- Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) hat Kritik an den Verhören von Polizisten, die bei der tödlichen Messerattacke in Wolmirstedt in Einsatz waren, zurückgewiesen.
- Die betroffenen Beamten seien psychologisch betreut worden und sind inzwischen wieder im Dienst.
- Im Juni hatte ein Afghane in Wolmirstedt einen Mann getötet und mehrere Menschen verletzt, ehe er selbst von der Polizei erschossen wurde.
Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) hat Vorwürfe am Ermittlungsvorgehen im Fall des Messerangriffs in Wolmirstedt im Landkreis Börde zurückgewiesen. Das erklärte Zieschang am Mittwoch vor dem Innenausschuss des Landtages. Die Beamten, die an dem Abend im Juni im Einsatz waren, wurden den Angaben zufolge stundenlang bis morgens um sechs Uhr verhört. Das sei jedoch nötig gewesen, schließlich habe es zwei Tote und mehrere Verletzte gegeben, so die Innenministerin.
Aus einem internen Bericht, aus dem die Volksstimme zitiert hatte, ging demnach hervor, dass die beteiligten Polizisten von einer internen Ermittlerin massiv unter Druck gesetzt worden waren. Das Blatt berief sich dabei auf einen neunseitigen Bericht des Vorsitzenden des Polizeihauptpersonalrats.
Dieser Vorfall sorgt für große Betroffenheit und erschüttert das Vertrauen zum Dienstherren erheblich. Der Dienstherr hat ihnen eine Fürsorgepflicht gegenüber. Die finden wir hier nicht erfüllt Olaf Sendel | Landeschef der Deutsche Polizeigewerkschaft
Polizeigewerkschaft beklagt "Schlafentzug"
Im Gespräch MDR SACHSEN-ANHALT erneuerte der Landeschef der Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG), Olaf Sendel die Vorwürfe: "Dieser Vorfall sorgt für große Betroffenheit und erschüttert das Vertrauen zum Dienstherren erheblich. Der Dienstherr hat ihnen [den betroffenen Polizisten, d. Red.] eine Fürsorgepflicht gegenüber. Die finden wir hier nicht erfüllt."
Insbesondere die langen Vernehmungszeiten stießen ihm auf. Die Beamten seien seit 14 Uhr im Dienst gewesen und nach ihrem Einsatz noch bis 6 Uhr am Folgetag vernommen worden. "Das war Schlafentzug, sie konnten nicht nach Hause. Das ist eine verbotene Vernehmungsmethode." Er habe bereits viele Fälle erlebt, in denen von der Schusswaffe Gebrauch gemacht worden sei – aber in 35 Jahren Polizeidienst noch keinen solchen Umgang mit Beamtinnen und Beamten.
Alle beteiligten Polizisten wieder im Dienst
Im Interview mit MDR SACHSEN-ANHALT sagte Zieschang, die Staatsanwaltschaft habe die Notwendigkeit gesehen, die am Einsatz beteiligten Polizeibeamten unmittelbar nach dem Einsatz zu vernehmen. Das sei eine ermittlungstaktische Entscheidung gewesen.
Die betroffenen Beamten seien während ihrer Vernehmungen psychologisch betreut worden. Ihnen stehe zudem auch weiterhin jederzeit eine psychologische Betreuung zur Verfügung. Nach Aussage der Ministerin sind inzwischen alle sieben Beamten, die an dem Einsatz beteiligt waren, wieder im Dienst.
Zu dem tödlichen Messerangriff kam es am 14. Juni in einer Plattenbausiedlung in Wolmirstedt. (Archivfoto)
Staatsanwaltschaft: Schusswaffengebrauch war rechtens
Am 14. Juni soll ein 27-jähriger Afghane erst einen 23-jährigen Landsmann mit einem Messer in einer Plattenbausiedlung in Wolmirstedt getötet haben. Anschließend hat er laut der Ermittlungen mehrere Menschen in einer Kleingartensiedlung bedroht und schließlich weitere Menschen auf einer Gartenparty zur Fußball-Europameisterschaft verletzt.
Die hinzugerufenen Beamten wurden der Polizei zufolge von dem 27-jährigen Angreifer ebenfalls attackiert, woraufhin sie ihn erschossen. Anschließende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Magdeburg hatten ergeben, dass der Schusswaffengebrauch der Polizisten rechtmäßig war. Die Anwendung der Schusswaffe habe als letztes Mittel gedient, um den Angriff abzuwehren, so die Staatsanwaltschaft.
MDR (Jochen Müller, Engin Haupt, Kalina Bunk) | Erstmals veröffentlicht am 16.10.2024