Thüringen Geldstrafe für Thüringer AfD nach Journalisten-Auslese bei Wahlparty
Das Landgericht Erfurt hat entschieden, dass die Thüringer AfD ein Ordnungsgeld zahlen muss. Grund ist, dass die Partei am Abend der Landtagswahl Journalisten den Zutritt zur Wahlparty verwehrt hatte.
Weil sie am Abend der Landtagswahl am 1. September Journalisten den Zutritt zur Wahlparty verwehrt hat, muss die Thüringer AfD ein Ordnungsgeld von 5.000 Euro zahlen. Das hat das Landgericht Erfurt entschieden, wie eine Sprecherin bestätigte. Das Gericht hatte die AfD im Vorfeld per Urteil verpflichtet, mehreren klagenden Medien ebenso wie anderen Journalisten den Zutritt zur Wahlparty zu ermöglichen. Daraufhin hieß es von der AfD, man werde überhaupt keine Journalisten zulassen.
Im "Hopfenberg" in Erfurt fand am 1. September die Wahlparty der Thüringer AfD statt.
Nur ausgewählte Pressevertreter auf Wahlparty
Laut Gericht erlaubte die Partei ausgewählten Pressevertretern dann sehr wohl Einlass zur Wahlparty, jedoch nur solchen, die ihr nahestehen. So wurden beispielsweise Mitarbeiter der Magazine "Compact" und "Sezession" eingelassen. Die AfD habe damit "schuldhaft gegen die auferlegte Pflicht verstoßen" und vorsätzlich eine Berichterstattung von öffentlichem Interesse unterbunden, so das Landgericht Erfurt.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Zuerst hatte die "Welt" berichtet.
MDR (kk/jn)