Privilegien des Altkanzlers Braun lässt Schröder abblitzen
Ex-Kanzler Schröder kämpft um sein Bundestagsbüro mit vier Mitarbeitern, das ihm der Haushaltsausschuss gestrichen hat. Ein klärendes Gespräch mit Ausschusschef Braun, wie von Schröder gewünscht, wird es aber nicht geben.
Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Helge Braun, lehnt ein Gespräch mit Ex-Kanzler Gerhard Schröder über die Streichung von dessen Privilegien ab - und zwar mit deutlichen Worten: "Den gesamten Vorgang empfinde ich als würdelos", schrieb Braun in einer Stellungnahme.
Schröder hatte zuvor über seinen Anwalt um ein Gespräch mit Braun gebeten. Der Brief hatte mehreren Medien vorgelegen, die daraus zitierten. Demnach hält Schröders Anwalt die Entscheidung des Ausschusses für rechtswidrig und fordert einen offiziellen Bescheid, gegen den Schröder dann gegebenenfalls klagen könnte. Doch man wolle es nicht um jeden Preis auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, sondern in einem Gespräch mit Braun eine annehmbare Lösung erreichen.
Dieses Ansinnen wies Braun nun zurück. "Die Beschlüsse des Haushaltsausschusses sind mit breiter Mehrheit gefasst worden und sind nun von der Bundesregierung umzusetzen", bekräftigte er. Zu diesen "sachlich gebotenen Maßgaben bedarf es meinerseits keiner Gespräche, schon gar nicht mit Personen, die über Rechtsanwaltsschreiben mit mir kommunizieren", schrieb Braun weiter.
Büro gestrichen, Ruhegehalt läuft weiter
Mitte Mai hatte der Haushaltsausschuss dafür plädiert, das Altkanzler-Büro abzuwickeln, für das im letzten Jahr mehr als 400.000 Euro gezahlt wurden. Formal soll das Büro ruhend gestellt und die Mitarbeiterstellen gestrichen werden. Sein Ruhegehalt und den Personenschutz erhält Schröder aber weiter.
Seine Verbindungen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin und russischen Staatskonzernen spielten in der offiziellen Begründung des Ausschusses keine Rolle - weil befürchtet wurde, dass dies rechtlich angreifbar sein könnte. Schröders Anwalt wirft den Ausschussmitgliedern nun vor, ihre Entscheidung nicht ausreichend begründet zu haben. Der Beschluss sei "evident rechts- und verfassungswidrig".
Unterstützung für den Ausschuss-Kurs
Der Göttinger Staatsrechtler Hans Michael Heinig schätzte das Vorgehen des Haushaltsausschusses im Gespräch mit dem "Handelsblatt" als rechtens ein. Er könne "keinen Ansatzpunkt dafür erkennen, dass auf eine nachwirkende Amtsausstattung ein verfassungsrechtlicher Anspruch besteht", sagte Heinig. Die Büroausstattung sei entsprechend bisheriger Staatspraxis für "Repräsentationsaufgaben im Interesse der Bundesrepublik Deutschland" gewährt worden. Daher sollte es Konsequenzen haben, wenn der Altkanzler der weiteren Wahrnehmung solcher Aufgaben durch sein eigenes Verhalten "nachhaltig den Boden entzieht".
Auch Wolfgang Kubicki von der FDP zeigte sich überzeugt, dass die Entscheidung rechtens war. Es müsse ohnehin darüber nachgedacht werden, ob die Büroausstattungen für Altkanzler und -kanzlerinnen nicht mit der Zeit verringert werden und schließlich ganz auslaufen sollten.
Der rechtspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Günter Krings, wies die Vorwürfe von Schröders Anwalt zurück und forderte stattdessen, dem Altkanzler auch das Ruhegehalt zu streichen: "Es wird aber jetzt höchste Zeit, dass auch der Bundestag als Gesetzgeber tätig wird, damit zusätzlich auch die Ruhestandsbezüge des Altkanzlers gestrichen werden". Wer sich vom System des russischen Präsidenten Putin aushalten lasse, könne sich nicht zugleich vom deutschen Steuerzahler "alimentieren" lassen, sagte er ebenfalls im "Handelsblatt".