Justizminister legt Gesetzesentwurf vor "Terror-Reisen" sollen strafbar werden
Die UN hatten ihre Mitgliedstaaten aufgefordert, das Reisen zum Zwecke terroristischer Handlungen strafrechtlich verfolgbar zu machen. Nun hat die Bundesregierung reagiert: Justizminister Maas bringt morgen seinen Gesetzenwurf ins Kabinett.
Die Bundesregierung verschärft die geltenden Sicherheitsgesetze weiter. Reisen zum Zwecke terroristischer Handlungen sollen nun strafrechtlich verfolgbar sein - auch schon dann, wenn es um eine Terror-Ausbildung im Ausland geht.
Ein Gesetzentwurf aus dem Justizministerium, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, stellt nun bereits das Reisen sowie der Versuch des Reisens als "weitere Vorbereitungshandlung einer terroristischen Tat unter Strafe". Damit soll, wie es in dem Entwurf weiter heißt, "das bestehende Instrumentarium zur Strafbarkeit der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat" ergänzt werden.
Die Bundesregierung setzt damit die im Herbst 2014 verabschiedete Resolution 2178 des UN-Sicherheitsrates um, die die Mitgliedsstaaten unter anderem auffordert, vor dem Hintergrund des sich ausbreitenden IS-Terrors Strategien für die Strafverfolgung "ausländischer terroristischer Kämpfer zu erarbeiten".