Urteil im "Tiergartenmord"-Prozess Gericht geht von russischem Auftragsmord aus
Mehr als zwei Jahre nach dem sogenannten Tiergartenmord in Berlin ist der angeklagte Russe zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts handelt es sich um Mord - im Auftrag Russlands.
Im Prozess um den sogenannten Tiergartenmord in Berlin ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Berliner Kammergericht sprach den 56-jährigen Russen wegen Mordes schuldig. Zudem verurteilte es den Mann wegen illegalen Waffenbesitzes. Die Richter folgten mit dem Strafmaß dem Antrag der Bundesanwaltschaft.
Die Staatsschutzkammer sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Auftrag des russischen Staates gehandelt hat. "Die Tat war durch in Berlin stationierte Helfer akribisch vorbereitet", sagte der Vorsitzende Richter Olaf Arnoldi bei der Urteilsbegründung. Staatliche Stellen hätten den Angeklagten angewiesen, dass Opfer als Vergeltungsmaßnahme zu "liquidieren". Das Gericht folgte damit der Argumentation der Bundesanwaltschaft.
Moskau kritisiert Urteil als "politisch motiviert"
Das Urteil dürfte die deutsch-russischen Beziehungen kurz nach dem Amtsantritt der neuen Bundesregierung weiter belasten. In einer ersten Reaktion kritisierte der russische Botschafter Sergej Netschajew die Entscheidung des Gerichts deutlich. "Wir halten dieses Urteil für eine voreingenommene und politisch motivierte Entscheidung, welche die ohnehin schwierigen deutsch-russischen Beziehungen erheblich belastet", hieß es in einer Erklärung.
Erste Konsequenzen hatte die Bundesregierung schon gezogen, nachdem der Generalbundesanwalt vor zwei Jahren die Ermittlungen aufgenommen hatte und der russischen Regierung mangelnde Kooperation vorwarf.
Tödliche Schüsse im Park
Nach Überzeugung des Gerichts hatte sich der 56-jährige Angeklagte am 23. August 2019 auf einem Fahrrad in der Berliner Parkanlage Kleiner Tiergarten von hinten dem Georgier genähert. Aus nächster Nähe habe er auf den 40-Jährigen zunächst zwei Schüsse mit einer Schalldämpfer-Pistole abgegeben. Als das Opfer am Boden lag, schoss er ihm demnach in den Hinterkopf.
Der Getötete lebte seit Ende 2016 als Asylbewerber in Deutschland. Er war von russischen Behörden als Terrorist eingestuft worden. Die Bundesanwaltschaft sieht darin das Motiv für die Tötung. Der Mann sei insbesondere deshalb als Staatsfeind betrachtet worden, weil er im Tschetschenien-Krieg gegen Russland gekämpft habe. Der russischen Präsident Wladimir Putin hatte den Mann einen "Banditen" und "Mörder" genannt.
Angeklagter bestreitet Verbindungen zum Staat
Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft handelt es sich bei dem Angeklagten um einen Offizier des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB, dem weitere Auftragsmorde im Ausland zugeordnet werden. Für die Tat in Berlin soll er eine Scheinidentität bekommen haben.
Der Beschuldigte selbst hatte zu Beginn des Prozesses über seine Anwälte erklären lassen, er heiße Vadim S., sei 50 Jahre alt und Bauingenieur. Verbindungen zum russischen Staat und dem Geheimdienst FSB bestritt er.