Corona-Wiederaufbaufonds der EU Verfassungsgericht weist Eilantrag ab
Bundespräsident Steinmeier kann das bereits beschlossene Gesetz zum EU-Wiederaufbaufonds unterschreiben. Das Bundesverfassungsgericht lehnte einen Eilantrag ab, der die Schuldenaufnahme durch die EU stoppen sollte.
Dem 750 Milliarden Euro schweren Corona-Aufbaufonds der Europäischen Union steht von deutscher Seite aus nichts mehr im Wege. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es ab, die dafür notwendige Schuldenaufnahme durch die EU zu stoppen. Damit hatte der Eilantrag einer Bürgerinitiative um den AfD-Gründer Bernd Lucke keinen Erfolg. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier kann das entsprechende Gesetz nun unterzeichnen.
Der Bundestag hatte der gemeinsamen Schuldenaufnahme der EU-Länder für den Wiederaufbaufonds am 25. März mit Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt, der Bundesrat folgte einen Tag später. Aber noch am selben Tag reichte das Bündnis einen Eilantrag und Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein. Daraufhin untersagte der Zweite Senat dem Bundespräsidenten, den Vertrag bis zur Entscheidung über den Eilantrag zu unterzeichnen.
Entscheidung über Verfassungsklage steht noch aus
Über die eigentliche Verfassungsklage ist damit noch nicht entschieden. Die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats halten den Antrag im Hauptverfahren zwar nicht für "offensichtlich unbegründet", aber "bei summarischer Prüfung" lasse sich eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen Verfassungsverstoß nicht feststellen. Wann das Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache entscheiden will, wurde nicht mitgeteilt.
Die EU will mit dem 750-Milliarden-Fonds den wirtschaftlichen Aufbau in der EU nach der Pandemie fördern. Einen Teil gibt es als Zuschüsse, einen Teil als Darlehen. Dafür wollen die EU-Staaten gemeinsam Schulden aufnehmen. Vor allem dagegen richtet sich die Verfassungsbeschwerde. Die EU-Kommission beruft sich dagegen unter anderem auf Artikel 122 der EU-Verträge. Nach dieser Ausnahmeregelung kann bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen einem Mitgliedsstaat "unter bestimmten Bedingungen ein finanzieller Beistand der Union gewährt" werden. Die Bundesregierung beruft sich hingegen auf Artikel 311 der EU-Verträge, der die Eigenmittel der EU regelt, wie ein Sprecher des Finanzministeriums erläuterte.
Auszahlung erst, wenn alle 27 EU-Staaten zugestimmt haben
Die EU-Kommission kann mit der Aufnahme der Kredite und der Auszahlung erst beginnen, wenn alle 27 Staaten den Beschluss ratifiziert haben. Das Paket mit den Wiederaufbauhilfen war bereits im Sommer 2020 verabredet worden, ist aber noch nicht startklar. Insgesamt sollen der Europäischen Union bis Ende 2027 rund 1,8 Billionen Euro zur Verfügung stehen.