Vorwurf der Vergewaltigung Anklage gegen Dieter Wedel erhoben
Der Regisseur Dieter Wedel muss sich vor Gericht verantworten. Nach drei Jahren Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft München Anklage erhoben. Wedel soll 1996 eine Schauspielerin in einem Hotel vergewaltigt haben.
Die Staatsanwaltschaft München I hat Anklage gegen den Regisseur Dieter Wedel (81) wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung erhoben. Das teilte die Behörde mit. Wedel hat die Vorwürfe bestritten. Es geht um einen Vorwurf aus dem Sommer 1996. Die Schauspielerin Jany Tempel gibt an, Wedel habe sie damals in einem Münchner Hotel zum Sex gezwungen. Damals, im Alter von 27 Jahren, habe sie für eine Rolle vorsprechen wollen.
Mehr als 20 Zeugen befragt
Die 20-seitige Anklage führt nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehr als 20 Zeugen, eine Gutachterin sowie Kalendereinträge als Beweismittel an. Weder Tempel noch ihr Anwalt Alexander Stevens wollten sich zunächst zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft äußern.
Die Vorwürfe wurden Anfang 2018 bekannt. Damals beschuldigten drei Schauspielerinnen Wedel im "Zeit"-Magazin, sie in den 1990er-Jahren sexuell bedrängt zu haben. Der Fall wurde der bekannteste in der deutschen #MeToo-Debatte, die 2017 ins Rollen gekommen war. Unter dem Hashtag #MeToo posteten vor allem Frauen in sozialen Netzwerken millionenfach ihre Erfahrungen mit sexuellen Übergriffen.
Wedel, der mit Filmen wie "Der große Bellheim" und TV-Mehrteilern wie "Der König von St. Pauli" zu den bekanntesten deutschen Regisseuren zählt, hat den Vorwürfen per eidesstattlicher Erklärung widersprochen. Ende August 2018 sagte er der "Bild"-Zeitung: "Inzwischen bin ich froh, dass es diese Ermittlungen gibt. Ich vertraue auf die Staatsanwaltschaft." Nach Bekanntwerden der Vorwürfe war Wedel als Intendant der Bad Hersfelder Festspiele zurückgetreten.
Zeugen auch im Ausland befragt
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben sich lange hingezogen - vor allem auch, weil Zeugen im Ausland vernommen werden mussten. Ende Januar wies die Generalstaatsanwaltschaft München eine Fachaufsichtsbeschwerde von Tempels Anwalt Stevens über die lange Dauer gegen die Staatsanwaltschaft München I ab. "Die Sachbehandlung ist nicht zu beanstanden", sagte ein Sprecher damals. Für Wedel gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem Strafverfahren die Unschuldsvermutung.