BGH-Urteil zu NSU-Helfer Wohlleben muss wieder ins Gefängnis
Der rechtskräftig verurteilte NSU-Unterstützer Wohlleben muss seine verbliebene Gefängnisstrafe antreten und bis auf Weiteres absitzen. Der BGH lehnte es ab, die restliche Haft zur Bewährung auszusetzen.
Der verurteilte NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben muss wieder ins Gefängnis. Die verbleibenden drei Jahre und vier Monate seiner Haftstrafe werden nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe vorläufig nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Wohlleben hatte der rechtsextremen Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) eine Pistole beschafft. Mit dieser Pistole hatten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos neun Männer erschossen. Wohlleben war darum vom Oberlandesgericht (OLG) München im Juli 2018 zu zehn Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen verurteilt worden. Der BGH hatte dieses Urteil im August 2021 bestätigt, damit ist es rechtskräftig.
Drei Jahre und vier Monate fehlten noch
Zu den zehn Jahren Haftstrafe fehlten zu diesem Zeitpunkt etwas mehr als drei Jahre und vier Monate: Wohlleben hatte nämlich schon knapp sechs Jahre und acht Monate in Untersuchungshaft gesessen, die auf die verhängte Freiheitsstrafe angerechnet wurden. Nach der Verbüßung von zwei Dritteln einer Haftstrafe ist es möglich, den Rest zur Bewährung auszusetzen. Das beantragte Wohlleben nach der BGH-Entscheidung in München.
Bis das OLG München darüber entschieden hatte, blieb er auf freiem Fuß. Mit Beschluss vom 1. September wies das Gericht den Antrag Wohllebens zurück, die Reststrafe zur Bewährung auszusetzen. Er legte sofortige Beschwerde beim BGH ein.
BGH wies Beschwerde zurück
Der BGH wies heute nun wiederum diese Beschwerde zurück. "Wegen des sehr hohen Gewichts der durch einen möglichen Rückfall bedrohten Rechtsgüter" seien hier "besonders strenge Anforderungen an die Erwartung künftiger Straffreiheit zu stellen". Dabei sehen die Richter das Risiko "nicht in eigenen Gewalttaten, sondern im künftigen möglichst unauffälligen Unterstützen fremder Gewalttaten" aus der rechtsextremistischen und neonazistischen Szene.
Der Münchner Beschluss ist damit rechtskräftig und Wohlleben muss den Rest seiner Haftstrafe antreten. Frühestens sechs Monate nach dem OLG-Beschluss, also Anfang März 2023, könnte er erneut einen Antrag auf die Aussetzung zur Bewährung stellen.