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Überwachungssoftware Der Bundestrojaner, den keiner nutzt

Stand: 25.10.2019 16:52 Uhr

Das Bundesinnenministerium will, dass neben der Polizei künftig auch der Verfassungsschutz den umstrittenen "Bundestrojaner" nutzen darf. Dabei wird nach WDR-Informationen die Überwachungssoftware schon jetzt kaum eingesetzt.

Das Internet - nicht zuletzt nach dem Terroranschlag von Halle rückt es immer mehr ins Visier von Ermittlern und Sicherheitsbehörden. Innenpolitiker der Unionsfraktion fordern nun eine verstärkte Überwachung der Internetkommunikation von Extremisten und Kriminellen. "Wir brauchen dringend die Befugnisse, dass wir auch das Internet überwachen", so formulierte es Bundesinnenminister Horst Seehofer ziemlich pauschal.

Konkret geht es darum, dass neben der Polizei künftig auch der Verfassungsschutz die Befugnisse bekommen soll, verschlüsselte Chats wie WhatsApp auf Mobiltelefonen mitlesen oder heimlich Computer ausspähen zu dürfen. Diese umstrittenen Formen der Überwachung tragen Namen wie Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und Online-Durchsuchung. Dazu installieren Ermittler auf den Geräten der Zielpersonen heimlich eine Spionagesoftware - den sogenannten Bundestrojaner.

Laut einer Reform der Strafprozessordnung vom Sommer 2017 dürfen bislang nur Polizeibehörden solche Maßnahmen durchführen - und zwar bei Ermittlungen zu schweren Straftaten wie Terrorismus und Mord, aber eben auch beim Verdacht auf Geldwäsche und Rauschgifthandel. Ein neues Verfassungsschutzgesetz, das im Bundesinnenministerium erarbeitet wurde, sieht zukünftig auch den Einsatz solcher Spähsoftware durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor.

Software wird kaum genutzt

Nach WDR-Informationen wird der "Bundestrojaner" aber bislang kaum von Polizeibehörden eingesetzt. Und das obwohl dieses Werkzeug den Ermittlungsbehörden bereits seit mehr als zwei Jahren zur Verfügung steht. Das Bundeskriminalamt (BKA) kann dafür drei Programme nutzen: zwei selbst entwickelte Systeme - Remote Control Interception Software (RCIS) 1.0 und 2.0 genannt - und die kommerziell erworbene Software FinSpy des Unternehmens FinFisher.

Obwohl die Terrorismusbekämpfung oft als Beispiel für die Notwendigkeit der umfangreicheren Überwachung angeführt wird, scheint die Justiz gerade in diesem Bereich kaum Gebrauch von der umstrittenen Software zu machen. Der Generalbundesanwalt, der im laufenden Jahr bereits 550 neue Terrorismusverfahren eingeleitet hat, hat nach WDR-Recherchen jedenfalls noch in keinem Fall den Einsatz der Quellen-TKÜ oder der Online-Durchsuchung beantragt.

Aus Sicherheitskreisen heißt es, die technischen Herausforderungen beim Einsatz des "Bundestrojaners" seien weiterhin derart groß, dass ein routinemäßiger Einsatz der Software nicht möglich sei. Es sei noch immer ein "immenser Aufwand", eine für das Zielgerät passende Software zu entwickeln, um bestimmte Kommunikationskanäle überwachen zu können, sagen die Ermittler.

Kritik aus der Opposition

Angesichts der kaum genutzten Überwachungstechnologie üben Oppositionspolitiker nun Kritik an den Plänen, künftig auch den Verfassungsschutz mit dem Überwachungssoftware auszustatten. "Bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung handelt es sich um ein rechtlich und technisch höchst fragwürdiges Instrument", warnt der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle. Obwohl das Instrument beim Generalbundesanwalt "so gut wie nie" zum Einsatz komme, wolle das Bundesinnenministerium die Maßnahme nun auch dem Verfassungsschutz erlauben. "Die Union will Überwachungsmaßnahmen einführen, die die von ihr geführten Behörden offenbar gar nicht brauchen", so Kuhle.

Der FDP-Politiker wollte von der Bundesregierung wissen, wie oft der "Bundestrojaner" bislang durch das BKA eingesetzt wurde. Die schriftlich Antwort auf die Anfrage wurde als "Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft. Das Bundesjustizministerium teilte darin mit, dass der Generalbundesanwalt bislang eben noch in keinem abgeschlossenen Verfahren solche Überwachungsmaßnahmen beantragt habe.

Konstantin von Notz spricht am 27. Juni 2019 im Bundestag.

Nach Ansicht des Grünen-Innenexperten von Notz steht das massive Werben um die Spähsoftware im Widerspruch zum tatsächlichen Einsatz.

"Massives Lobbying"

Auch Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag, sieht den Einsatz der staatlichen Spionagesoftware kritisch. "Statt auch dem Verfassungsschutz nun die Befugnis für dieses hochumstrittene Instrument zu geben, täte die Bundesregierung gut daran, ihre eigene IT-Sicherheitspolitik grundlegend zu überdenken", so der Grünen-Innenexperte.

Die "verfassungsrechtlichen Bedenken" gegen den Trojaner-Einsatz seien noch längst nicht ausgeräumt. "Dennoch wurde massiv für das Instrument lobbyiert." Dieses massive Werben stehe im deutlichen Widerspruch zu den nun bekannt gewordenen Einsätzen.

Das BKA ließ mehrere Fragen zur Quellen-TKÜ unbeantwortet.