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Cybergrooming Wie Sexualtäter online Kinder kontaktieren

Stand: 22.10.2020 12:16 Uhr

Das neue Jugendschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche besser davor schützen, in Online-Spielen und Apps von Sexualstraftätern angesprochen zu werden. Doch Experten zweifeln an der Durchsetzbarkeit.

Von Lea Eichhorn, NDR

Es sind erschreckende Zahlen, die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey auf ihrer Pressekonferenz vergangene Woche präsentiert: Rund 250.000 Kinder seien in Deutschland schon über soziale Netzwerke und Onlinespiele von Erwachsenen kontaktiert worden, mit dem Ziel sie sexuell zu missbrauchen. "Eine unheimlich große Zahl, die kaum durch das, was wir jetzt an Regelungen haben, abgedeckt werden kann", so Giffey.

Das Bundeskabinett hat ihrem Vorschlag für eine Reform des Jugendschutzgesetzes zugestimmt. Die aktuell gültige Fassung stammt noch aus dem Jahr 2002, da gab es weder soziale Netzwerke wie Instagram oder Snapchat, und auch keine Smartphones. Inzwischen haben drei von vier Kindern im Alter von zehn Jahren ein Handy, und sie verbringen im Schnitt fast zweieinhalb Stunden täglich online.

Genitalbilder an Elfjährige verschickt

Celin ist elf Jahre alt, als sie bei Instagram ein "Dick Pic", also ein Foto von den Genitalien ihres Chatpartners geschickt bekommt. So ein explizites Foto sieht sie zum ersten Mal. Die heute 17-Jährige spricht nur ungern über diesen Vorfall. "Ich hab mich danach irgendwie schlecht gefühlt, weil ich mein Konto auf öffentlich gestellt hatte und das dann dadurch irgendwie zugelassen habe", erzählt sie.

Cybergrooming, also die Anbahnung eines solchen Kontakts, ist strafbar. Allerdings zeigen nur wenige Betroffene ihre Chatpartner an. Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst für das Jahr 2019 in Deutschland gerade einmal 1744 Fälle, das Dunkelfeld ist gigantisch. Kinder trauen sich oft nicht, mit Erwachsenen über ihre Erlebnisse zu sprechen, sagt Britta Bienia. Die Sozialpädagogin leitet im Hamburger Jugendzentrum Luur-up e.V. die Mädchengruppe. "Ich glaube, dass es ein großes Schamgefühl gibt. Alles, was intim ist, alles, was mit Partnerschaft oder mit Sexualität zu tun hat, ist in dem Alter einfach ein Thema, mit dem die Mädchen wenig Berührung haben."

Das Phänomen Cybergrooming ist keineswegs neu. Es passiert überall dort, wo Kinder online sind. Ein großes Problem sei, dass die Plattformen wenig Anreiz haben, Kinder vor Cybergrooming zu schützen, erklärt Marc Liesching, Professor für Medienrecht an der Hochschule für Technik, Kultur und Wirtschaft Leipzig. "Plattformanbieter sind gar nicht verantwortlich für Fremdinhalte, wenn sie keine konkrete Kenntnis haben. Das europäische Recht sagt auch dazu noch, dass sie überhaupt gar nicht verpflichtet sind, Überwachungen proaktiv durchzuführen. Von dieser Verpflichtung sind sie ausgenommen."

Idealer Zugang zu Kindern

Nach Recherchen des NDR-Medienmagazins ZAPP fällt ein Onlinespiel immer wieder auf: Movie Star Planet. In der virtuellen Spielewelt, die sich nach Unternehmensangaben an acht bis 15-Jährige richtet, können sich die Nutzer und Nutzerinnen unter anderem virtuelle Haustiere kaufen, im Café abhängen oder "Lookbooks" mit verschiedenen Outfits erstellen. Im Google Play Store wurde die App mehr als zehn Millionen Mal heruntergeladen. Auf seiner Webseite schreibt das Unternehmen im Jahr 2015, es habe weltweit 250 Millionen Nutzerinnen und Nutzer. Im Appstore von Apple finden sich jedoch auch Kommentare wie dieser, das Spiel sei ein "Brutherd für Pädophile". Ein anderer: "Liebe Eltern passt bitte auf, was die Leute da schreiben, sind einige dabei, die machen richtige sexuelle Belästigung."

Zu Recherchezwecken melden sich Zapp-Reporterinnen an: Um die Chatfunktion nutzen zu können muss man angeben, 16 Jahre alt zu sein. Überprüft wird das nicht. Nach wenigen Minuten erreichen die Reporterinnen die ersten Nachrichten, von einem Profil mit dem Namen "jamesbond0072002". Nach einem kurzen Austausch fragt "jamesbond0072002", ob wir den Chat in der App Snapchat weiterführen möchten, "hier wird alles zensiert". Er bietet weiter an "ich mache alles was du willst". Ein anderer User fragt, ob wir schon "pervers" seien.

Unternehmen antwortet mit Gegenvorwurf

Wir konfrontieren Movie Star Planet mit den Erlebnissen. Die Antwort des Unternehmens beginnt mit einem Gegenvorwurf: Dass man sich als Erwachsene auf der Plattform möglicherweise mit Kindern ausgetauscht habe, "verstößt gegen die Geschäftsbedingungen von Movie Star Planet und ist potenziell illegales Verhalten".

Movie Star Planet legt ausführlich dar, welche Sicherheitsmaßnahmen sie einsetzen: Chats würden automatisch "überwacht und unangemessene Wörter blockiert". Nutzer könnten sich jederzeit an "Moderatoren" wenden, Verstöße gegen die Regeln würden streng "verfolgt".

Das nach den Plänen von Giffey reformierte Jugendschutzgesetz soll digitale Plattformbetreiber wie Instagram, Snapchat oder Movie Star Planet künftig zu sicheren Voreinstellungen für die Profile von minderjährigen Usern verpflichten. Minderjährige sollen nicht mehr von Fremden angechattet werden können. Risiken, die durch den Austausch mit anderen Usern entstehen, sollen in die Altersempfehlung von Spieleplattformen einfließen. Meldesysteme sollen es leichter machen, Verstöße zu verfolgen.

Gesetz gegen internationale Konzerne durchsetzbar?

Marc Liesching glaubt allerdings nicht, dass diese Regelungen rechtlich durchsetzbar sind. "In europarechtlicher Hinsicht werden die großen marktrelevanten Player, die in anderen EU-Staaten sitzen, durch dieses Gesetz überhaupt nicht verpflichtet." Gemeint ist etwa Facebook mit Sitz in Irland. Movie Star Planet ist ein dänisches Unternehmen.

Das Bundesfamilienministerium antwortet auf Nachfrage, die geplanten Regeln fänden "ausdrücklich auch auf ausländische Anbieter Anwendung, sofern die Dienste für Kinder und Jugendliche in Deutschland relevant sind." Verstöße dagegen seien mit "empfindlichen Bußgeldern abgesichert". Für die Kontrolle der neuen Vorgaben werde eine neue Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz mit entsprechendem Personal eingesetzt.

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) hat diese Pläne bereits scharf kritisiert. Es drohe Unsicherheit über die Zuständigkeiten von Bund und Ländern. Die Länder sind bisher für den Jugendmedienschutz in Rundfunk und Internet verantwortlich, der Bund für sogenannte Trägermedien, etwa DVDs und CD-ROMs.

Auch Medienrechtler Liesching geht nicht davon aus, dass Kinder durch das neue Gesetz besser vor Cybergrooming geschützt werden können. Nachdem das Bundeskabinett dem Entwurf zugestimmt hat, muss noch der Bundestag darüber entscheiden.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die ARD in Zapp am 21. Oktober 2020 um 23:30 Uhr.