Jahresrückblick 1980 Behinderten-Proteste
Der Spruch eines Frankfurter Gerichts führt zu Protesten. Eine deutsche Urlauberin fühlte sich von einer Gruppe Behinderter so gestört, dass sie einen Teil der Urlaubskosten zurückfordert. Zwei Instanzen geben ihr Recht, weil "niemand verwehrt werden kann, dass er im Urlaub Leid nicht sehen will".
Zu Protesten von Behinderten führt der Spruch eines Frankfurter Gerichts. Eine deutsche Urlauberin fühlte sich im Hotel auf der griechischen Insel Euböa von einer Gruppe Behinderter so gestört, dass sie einen Teil der Urlaubskosten zurückfordert. Zwei Instanzen geben ihr Recht, weil "niemand verwehrt werden kann, dass er im Urlaub Leid nicht sehen will". Die Behinderten fürchten, dass sie zukünftig ihre Ferien abgesondert verbringen müssen.