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Deutschland muss keine Haftung für Strahlenschäden früherer NVA-Soldaten übernehmen

Stand: 29.05.2008 03:02 Uhr

Deutschland muss ehemaligen Soldaten der Nationalen Volksarmee KEINEN Schadensersatz für Strahlenschäden zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Karlsruher Richter wiesen die Klage eines früheren NVA-Offiziers zurück, der sich an Radargeräten Gesundheitsschäden zugezogen hatte. Der BGH entschied, der deutsche Staat hafte in solchen Fällen nicht.

Sendungsbild der tagesschau
tagesschau, tagesschau, 07.02.2008 20:00 Uhr