Hannover 96 BGH bestätigt Absetzung von Martin Kind
Im Streit um seine Absetzung als Geschäftsführer von Hannover 96 ist Martin Kind endgültig gescheitert. Der Bundesgerichtshof hat zugunsten des Vereins entschieden. In den beiden Vorinstanzen hatte Kind recht bekommen.
Vor sechs Wochen, Anfang Juni, hatte die Verhandlung beim Bundesgerichtshof (BGH) stattgefunden. Martin Kind war mit seinen Anwälten angereist und hörte die ganze Zeit aufmerksam zu. Es lief nicht gut für ihn. Damals ahnte er bereits, dass er diesen Prozess in letzter Instanz verlieren wird. Nach der Verhandlung ein Blick zurück auf sein Lebenswerk - die juristische Niederlage vor Augen.
"Wir haben doch einiges erreicht", bewertet der ehemalige Geschäftsführer von Hannover 96 die eigene Arbeit: "Die Arena, dann das Nachwuchsleistungszentrum. Wir haben mal in der 1. Liga gespielt. Jetzt leider aktuell in der 2. Liga. Aber dafür ist jetzt unsere zweite Mannschaft in die 3. Liga aufgestiegen. Aus der Sicht haben wir ganz gute Arbeit geleistet."
Vorinstanzen hatten Kind recht gegeben
Die heutige Urteilsverkündung hat sich Kind angesichts der sich abzeichnenden Niederlage ersparen wollen. Vor zwei Jahren hatte die Gesellschafterversammlung von Hannover 96 ihn als Geschäftsführer der vereinseigenen Management GmbH abberufen. Kind klagte dagegen vorm Landgericht Hannover und gewann den Prozess. Diese Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht Celle bestätigt.
Doch nun verlor er in letzter Instanz beim Bundesgerichtshof. Zwar habe es bei der Abberufung Verstöße gegen verschiedene interne Regelungen gegeben, so die Urteilsbegründung. Dies reiche aber nicht aus, um den Beschluss der Gesellschafterversammlung für nichtig zu erklären, heißt es von Kai Hamdorf, Presserichter des BGH. Die Vorinstanzen hätten "den Beschluss als nichtig erachtet, weil sie meinten, dass er gegen wesentliche Strukturen des GmbH-Rechts verstößt oder weil er sittenwidrig ist". Das habe der BGH so nicht gesehen. Damit sei Kind wirksam als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH abberufen, so Hamdorf. Und Kind habe gegen die BGH-Entscheidung keine Rechtsmittel mehr.
Aufsichtsrat sieht eigenes Vorgehen bestätigt
Vor Ort in Karlsruhe waren heute etliche Vertreter von Vereinsseite anwesend. So auch Ralf Nestler, der Vorsitzende des Aufsichtsrats. Er fühlt sich durch das Urteil bestätigt, dass Vorstand und Gesellschafterversammlung vor zwei Jahren korrekt gehandelt hätten. "Wir freuen uns. Nichtsdestotrotz ist der Klageweg nicht immer der schönste. An der Stelle gebührt Herrn Kind auch Dank und Respekt - für die viele Arbeit, die er über viele Jahre geleistet hat und die Hannover 96 für lange Zeit in die 1. Bundesliga geführt hat und in die Europa League."
Mit dem Urteil des BGH geht beim heutigen Zweitligisten Hannover 96 eine Ära zu Ende. Jahrzehnte war Kind die prägende Figur in Verein und Club. 1997 wurde er zum Präsidenten des damaligen Drittligisten gewählt. Zwei Jahre später gliederte er den Profifußballbereich aus. Mit kurzen Unterbrechungen war Kind stets Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer dieses Bereichs. Nach Angaben von Hannover 96 soll er nun in den Aufsichtsrat wechseln.