Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Streikverbot für verbeamtete Lehrer zulässig
Das Streikverbot für Lehrer mit Beamtenstatus in Deutschland verletzt nicht die europäische Menschenrechtskonvention. Das hat der Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.
Beamte dürfen in Deutschland nicht streiken - und das gilt auch für verbeamtete Lehrer. Für ein Streikrecht geklagt hatten drei Lehrerinnen und ein Lehrer. Sie hatten Geldbußen bekommen, weil sie trotz des Verbots gestreikt hatten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat nun entschieden: Das Streikverbot für verbeamtete Lehrer in Deutschland ist zulässig und verletzt nicht die europäische Menschenrechtskonvention. Die Geldbußen waren verhältnismäßig.
Gehaltskürzung als Sanktion
Unter den Klägerinnen war auch Kerstin Wienrank. Sie ist verbeamtete Lehrerin und hatte 2009 an einem Warnstreik der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft teilgenommen. Damals ging es um Tarifverhandlungen und höhere Löhne. Wienrank wollte streiken, damit die Tarifergebnisse für die Angestellten auch auf den Bereich der verbeamteten Lehrer übertragen werden. Außerdem sei es ihrer Ansicht nach nicht verantwortungslos gewesen, zu streiken. Denn sie habe eine Vertretung organisiert, sodass für ihre Schüler kein Unterricht ausgefallen sei.
Dennoch hatte ihr Streiken Konsequenzen. Wienranks Gehalt wurde gekürzt und sie bekam eine Geldbuße. Dagegen hatte sie geklagt. Doch das Bundesverfassungsgericht sagte 2018: Das Streikverbot für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer ist in Ordnung. Beamte dürften nicht streiken, weil sie eine besondere Treuepflicht gegenüber dem Staat hätten. Der müsse sich auch in Krisenzeiten jederzeit auf seine Beamten verlassen können. Im Gegenzug habe der Staat ja auch Fürsorgepflichten. Beamte seien auf Lebenszeit angestellt und hätten den Anspruch auf angemessene Besoldung.
Interessenvertretung laut Gericht gewährleistet
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Karlsruher Sichtweise heute bestätigt. Mit 16 zu einer Stimme sagt die Große Kammer des EGMR: Mit einem generellen Streikverbot für Beamte liege Deutschland zwar nicht im Trend der internationalen Entwicklung. Aber die Interessenvertretung von Beamten in Deutschland sei gewährleistet. Beamtinnen und Beamte könnten sich auch ohne Streik gewerkschaftlich organisieren und ihre Interessen "effektiv" vertreten. Sie hätten einen Verfassungsanspruch auf angemessene Besoldung, den sie auch einklagen könnten.
Außerdem hätten Lehrer in Deutschland die Möglichkeit, als Angestellte und nicht als Beamte zu arbeiten, so das Gericht. Dann hätten sie ebenfalls ein Streikrecht. Die Geldbußen für das unerlaubte Streiken seien für die klagenden Lehrerinnen und den Lehrer auch nicht sehr hoch gewesen. Sie hatten zwischen 100 und 300 Euro betragen.