Nach Karlsruher Entscheidung Bettensteuer bald in viel mehr Städten?
Diese Entscheidung dürfte Folgen haben: Karlsruhe erklärt die Bettensteuer für verfassungsgemäß. Viel mehr Kommunen könnten sie künftig erheben - und zwar nicht nur bei Privatreisenden.
Seit 2005 gibt es die Bettensteuer. Nach und nach haben verschiedene Städte und Gemeinden sie eingeführt. Aktuell sind es mehr als 30 Kommunen, die von Hotelgästen diese spezielle Steuer verlangen: mal fünf Prozent vom Nettopreis der Übernachtung, mal einen Pauschalbetrag von drei Euro. Wie hoch sie ausfällt, ist unterschiedlich. Jetzt kann es gut sein, dass viel mehr Gemeinden die Bettensteuer erheben. Denn das Bundesverfassungsgericht, Deutschlands wichtigstes Gericht, hat nichts dagegen einzuwenden.
Gericht hält Aufwand der Hoteliers für zumutbar
Vier Hotelbetreiber aus dem ganzen Bundesgebiet hatten geklagt - aus Hamburg, aus Bremen und aus Freiburg. Sie haben beim Verfassungsgericht gerügt, sie seien in ihren Grundrechten verletzt, weil sie für den Staat die Steuer bei den eigenen Gästen einziehen müssen. Und wenn sie dann noch zwischen beruflich und privat Reisenden unterscheiden müssten, weil sie nur bei den Privaten Steuer erheben dürften, hätten sie sehr viel Arbeit. Zumal es sehr unklar sehr, wer beruflich und wer privat unterwegs ist. Letztes Argument: Nach dem Grundgesetz sei für solch eine Steuer nur der Bundesgesetzgeber zuständig, nicht die Länder und die Kommunen. Denn das Ganze sei quasi eine zweite Umsatzsteuer.
Aber die acht Verfassungsrichterinnen und -richter des ersten Senats haben die Verfassungsbeschwerden abgewiesen. Sie sagen: Doch, die Länder und Gemeinden seien für solche Steuern zuständig. Eine Bettensteuer sei keinesfalls dasselbe wie eine Umsatzsteuer. Und was den Aufwand für die Hoteliers angeht: Die würden nicht unverhältnismäßig belastet. Sie seien nah dran an dem Geschehen, das da besteuert wird. Ohne die Hotels käme es ja gar nicht zu den Übernachtungen. Und sie könnten doch, wie das Gericht schreibt, "ohne weiteres", also ohne viel Aufwand von den Gästen die Steuer einziehen. Eine zumutbare Pflicht.
Beruflich und privat nicht zwingend zu unterscheiden
Für den Staat sei es dagegen nicht praktikabel, das Geld direkt von den Gästen einzufordern. Soviel gestehen die Karlsruher Richter zu: Die Bettensteuer einzuziehen, das bedeute zusätzlichen Aufwand für die Betriebe. Aber solche Aufgaben gehörten zum Unternehmersein - wie die Meldescheine ausfüllen zu lassen oder die Mehrwertsteuer abzuführen.
Die Städte und Gemeinden werden diesen Beschluss des Verfassungsgerichts sicher aufmerksam lesen. Denn diejenigen, die noch keine Bettensteuer verlangen, werden vermutlich auf den Gedanken kommen, dass diese dem städtischen Haushalt guttun würde. Interessant ist auch, dass die Karlsruher Richter nicht unbedingt verlangen, dass zwischen beruflich und privat Reisenden unterschieden wird. Gut möglich, dass also in Zukunft alle Gäste den Aufschlag zahlen müssen.
Insofern haben die klagenden Hoteliers doch eine Sache erreicht, selbst wenn sie unterm Strich verloren haben: Wenn nicht mehr rausgefiltert werden muss, wer beruflich übernachtet, müssen sie die Belege über diese Gäste nicht mehr an die Gemeinde weiterleiten. Und haben so insgesamt weniger Arbeit.