Breuer muss Geldauflage zahlen Verfahren gegen Ex-Deutsche-Bank-Chef eingestellt
Das Landgericht München hat das Verfahren gegen den Ex-Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer eingestellt - gegen eine Geldauflage von 350.000 Euro. In dem Verfahren ging es um eine angebliche Falschaussage Breuers im Prozess mit Leo Kirch. Zeugenaussagen hatten nun zumindest Zweifel an diesem Vorwurf aufkommen lassen.
Der Strafprozess gegen den ehemaligen Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer wird gegen die Zahlung von 350.000 Euro eingestellt. Dies sei die "vernünftigste Lösung", sagte der zuständige Richter am Landgericht München. Die Summe muss demnach bis spätestens 30. Januar 2012 gezahlt werden. 250.000 Euro gehen an die Staatskasse, 100.000 Euro an diverse soziale Einrichtungen.
Der Richter reagierte damit auf eine Reihe von Zeugenaussagen, die zumindest Zweifel an der Auffassung der Staatsanwaltschaft schürten, Breuer habe in einem Zivilprozess gelogen. Konkret geht es um eines der vielen Verfahren, die der im Sommer verstorbene Medienunternehmer Leo Kirch nach der Pleite seines Konzerns gegen Breuer und die Deutsche Bank anstrengte. Breuer hatte damals ausgesagt, er habe Informationen über Kirchs finanzielle Lage lediglich den Medien entnommen. Das hielt die Staatsanwaltschaft für unwahr.
Kein Schuldeingeständnis von Breuer
Eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage ist in Wirtschaftsprozessen nicht unüblich, wenn die Schuld des Angeklagten gering ist. Damit geht kein Schuldeingeständnis des 74-Jährigen einher. Breuer ist nach der Einigung nicht vorbestraft.