EuGH sieht keinen Verstoß gegen Richtlinie Die Bahn muss sich nicht von ihren Gleisen trennen
Die Deutsche Bahn hat vor dem Europäischen Gerichtshof einen wichtigen Rechtsstreit für sich entschieden: Sie muss sich nicht von ihrem Schienennetz trennen, das innerhalb des Konzerns von einem eigenen Unternehmen betrieben wird. Die EU sah in der Konstruktion einen Verstoß gegen EU-Recht.
Die Deutsche Bahn AG muss sich nicht von dem Betreiber des deutschen Schienennetzes, der DB Netz AG, trennen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass Deutschland nicht gegen eine EU-Richtlinie verstößt, die die Trennung des Bahnbetriebes vom Schienennetz vorschreibt.
Die EU-Kommission hatte geklagt, weil sie keine ausreichende Unabhängigkeit des Betreibers der Infrastruktur gegenüber dem Betreiber des Bahnbetriebes sah. Die deutsche Regierung hatte hingegen argumentiert, innerhalb der Bahn-Holding sei die DB Netz AG unabhängig.
Gericht stützt deutsche Linie
Die Richter kamen nun zu dem Schluss, dass die DB Netz AG über eine "gesonderte Rechtspersönlichkeit sowie über eigene Organe und Mittel" verfüge, "die sie von der Holding unterscheiden". Weitergehende Forderungen aus Brüssel seien in der EU-Eisenbahn-Richtlinie nicht erwähnt. Damit könne der Bahn auch kein Verstoß vorgeworfen werden.
Das Gericht wies auch eine Klage ab, die sich gegen eine ähnliche Organisation der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) richtete. Es erklärte jedoch die Rechtsvorschriften in Spanien und Ungarn hinsichtlich der Trennung von Bahnbetrieb und Schiene für illegal.