EuGH-Gutachten Abschaltsoftware grundsätzlich verboten
Abschalteinrichtungen in Dieselautos sind grundsätzlich unzulässig: Das stellt die EuGH-Generalanwältin in ihrem Gutachten fest. Folgt das EuGH ihrer Einschätzung, hätte das für Prozesse große Bedeutung.
Abschalteinrichtungen bei Dieselfahrzeugen sind grundsätzlich verboten und nur in engen Ausnahmefällen gerechtfertigt. Den Motor vor Verschleiß oder Verschmutzung zu schützen, reiche als Rechtfertigung dafür nicht aus. Das hat die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshof (EuGH), Eleanor Sharpston, in ihren Schlussanträgen erklärt.
Ihr Gutachten ist eine Art rechtliche Empfehlung für die Richter. Der EuGH ist nicht an die Gutachten der Generalanwälte gebunden, folgt diesen aber in vielen Fällen. Ein Urteil wird erst in einigen Wochen erwartet.
Motorschutz nur als Ausnahme eine Begründung
Hintergrund der EuGH-Befassung sind Ermittlungen gegen VW in Frankreich. Seit 2015 wurde bei zahlreichen VW-Dieselfahrzeugen eine illegale Abschalteinrichtung festgestellt. Das ist eine Software, die die Ergebnisse der Abgasreinigung bei den staatlichen Zulassungstests verfälscht. Autohersteller haben den Einbau derartiger Abschalteinrichtungen immer mit dem Schutz des Motors begründet.
Ein französisches Gericht fragte nun beim EuGH nach, wann derartige Vorrichtungen erlaubt sind. Die Antwort der Generalanwältin: nur in engen Ausnahmefällen, zum Beispiel bei plötzlich auftretenden Schäden. Grundsätzlich aber seien sie aber verboten.
Große Bedeutung für Prozesse
Folgen die europäischen Richter ihrer Kollegin, dürfte dies für die Automobilbranche von großer Bedeutung sein. Denn das hätte möglicherweise Auswirkungen auf die zahlreichen Prozesse von Kunden gegen die Hersteller. In Deutschland haben bisher rund 235.000 VW-Kunden einen Vergleich geschlossen, der im Dieselskandal vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit dem Wolfsburger Autokonzern ausgehandelt worden war. VW zahlt ihnen nach eigenen Angaben insgesamt rund 750 Millionen Euro. Weitere 17.000 Fälle seien noch in der Prüfung.
Vergleich: Frist nach Verlängerung abgelaufen
VW und vzbv hatten sich Ende Februar auf einen Vergleich für gut 262.000 vom Abgasskandal betroffene Dieselfahrer geeinigt. Insgesamt sollen die Kunden 830 Millionen Euro erhalten. Heute war nach einer Fristverlängerung der letztmögliche Termin, sich bei VW zu registrieren und damit Anspruch auf eine Vergleichszahlung anzumelden.