Entscheidung des EuGH Ökostrom-Förderung ist rechtens
Der Europäische Gerichtshof sieht im deutschen Gesetz über erneuerbare Energien keinen Verstoß gegen EU-Recht. Der Vorwurf der EU-Kommission, es handele sich um staatliche Beihilfe, sei nicht nachweisbar.
Um Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern, hatte Deutschland vor sieben Jahren gesetzlich festgelegt, dass Produzenten etwa von Sonnen- oder Windstrom ein höherer Preis als der Marktpreis garantiert werde. Zudem gewährt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) besonders stromintensiven Unternehmen etwa der Stahl- oder Chemieindustrie Rabatte. So sollten sie international wettbewerbsfähig bleiben.
Das wiederum rief die EU-Kommission auf den Plan, die Deutschland vorwarf, mit dem EEG gegen die Grundprinzipien des fairen Wettbewerbs zu verstoßen. In einem Beschluss von 2014 kam die EU-Kommission zu dem Schluss, die sogenannte Ökostrom-Umlage als staatliche Beihilfe zu werten, die aber zulässig sei. Auch die Rabatte für Großverbraucher waren aus Sicht der Brüsseler Behörde Beihilfen, die zum Teil gegen EU-recht verstießen. Einen kleinen Teil forderte sie daher zurück, viele Unternehmen zahlten in der Folge die Umlage nach.
Keine staatliche Beihilfe
Dagegen klagte Deutschland. 2016 hatte das EU-Gericht in erster Instanz der EU-Kommission noch Recht gegeben. Diese Entscheidung hob der Europäische Gerichtshof nun auf. Er entschied, dass der Vorwurf der EU-Kommission nicht zu halten sei und erklärte das EEG-Gesetz für rechtens.
Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die im EEG vorgesehenen Vorteile Beihilfen darstellten. Die mit der EEG-Umlage erwirtschafteten Gelder seien keine staatlichen Mittel. Die Versorger könnten die Umlage auf die Verbraucher umwälzen, seien dazu aber nicht verpflichtet, erklärten die Richter. Zudem sei nicht nachgewiesen worden, dass der Staat Verfügungsgewalt über die Mittel habe.
In dem Rechtsstreit ging es um das Erneuerbare-Energien-Gesetz in der Fassung von 2012. Der Ausbau von Ökostrom wird über eine Umlage - derzeit 6,4 Cent je Kilowattstunde - finanziert, die allen Stromkunden in Rechnung gestellt wird.
Mit Informationen von Klaus Hempel, ARD-Rechtsredaktion