EuGH: Abgaben für alle Fluggesellschaften zulässig US-Airlines unterliegen im Streit mit EU um Emissionen
Die ab Januar für alle in der Europäischen Union startenden und landenden Airlines geltende Zwangsabgabe auf CO2-Emissionen verstößt nicht gegen internationales Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden, der eine Klage unter anderem von US-Fluggesellschaften zurückwies.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg sieht in der Einbeziehung ausländischer Fluglinien in den europäischen Emissionshandel keinen Verstoß gegen internationales Recht. Auch das Abkommen über freie Lufträume wird nach Ansicht der Richter nicht mit der EU-Gesetzgebung verletzt. Das Abkommen soll die gegenseitige Benachteiligung amerikanischer und europäischer Fluggesellschaften verhindern. Der EU-Emissionshandel sei nicht diskriminierend, weil alle Unternehmen betroffen seien.
Der EuGH folgte mit seiner Entscheidung der Empfehlung von Generalanwältin Juliane Kokott von Anfang Oktober. Sie hatte argumentiert, dass sich die Regelung nur auf Starts und Landungen innerhalb der EU beziehe. Die Richtlinie enthalte somit keine "extraterritoriale Regelung" und verletze auch nicht die Souveränitätsrechte von Drittstaaten.
Klage aus den USA
Alle Fluggesellschaften müssen ab Januar 2012 im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems Zertifikate für den Ausstoß von Kohlendioxid besitzen, den sie durch Flüge verursachen. Grundsätzlich werden allen Unternehmen bestimmte Mengen an CO2-Ausstoß gewährt. Die restlichen Zertifikate müssen die Betreiber am Markt zukaufen, um ihre Emissionen vollständig abzudecken. Zunächst sind 85 Prozent der bisherigen Emissionen kostenlos. 2013 sinkt die Anzahl der kostenlosen Zertifikate dann auf 82 Prozent. Gegen die Teilnahme hatten unter anderem die amerikanische Luftfahrt-Organisation sowie die Fluggesellschaften American Airlines und United Continental vor dem London High Court of Justice geklagt. Dieser hatte den Fall nach Luxemburg überwiesen.
Nach Ansicht der Kläger handelt es sich bei den Emissionszertifikaten unter anderem um eine nach internationalem Recht unzulässige Gebühr auf Treibstoff. Der EuGH wies das ebenfalls zurück. Es sei denkbar, dass eine Airline mit geringem Treibstoffverbrauch aus dem Verkauf ihrer überzähligen Zertifikate sogar einen Gewinn erzielen könne.
Neben den Klägern wehren sich zahlreiche Länder vehement gegen die Neuregelung. So drohte Russland erst vor kurzem mit einer "ernsten Antwort", sollte der geplante Emissionshandelszwang tatsächlich in Kraft treten. Auch China, Brasilien und Indien kündigten Widerstand an.
EU-Kommission fühlt sich bestärkt
Die EU-Kommission will nun an ihren Plänen festhalten. Angesichts des Richterspruches erwarte sie, "dass die Fluglinien europäisches Recht respektieren", erklärte EU-Klimakommissarin Connie Hedegaard. Die Kommission sei aber während der Umsetzung der Gesetzgebung weiterhin zu einem "konstruktiven Dialog mit jedermann" bereit.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland begrüßte die Luxemburger Entscheidung als "Sieg der Vernunft" und einen Schritt zu mehr Wettbewerbsgerechtigkeit im Verkehr. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft plädierte unterdessen für eine globale Lösung und fürchtet, dass das Urteil noch längst nicht das Ende des Streites ist.
Aktenzeichen: C-366/10