Energiewende Netzagentur versteigert Flächen für Offshore-Windparks
Mehrere Unternehmen bewerben sich um Flächen für Windparks in Nord- und Ostsee. Wer dort tätig werden darf, bestimmt die Bundesnetzagentur erstmals per Versteigerung. Laut ihr verzichten die Firmen auf staatliche Förderung.
Die Bundesnetzagentur wird erstmals mit Hilfe einer Versteigerung bestimmen, welches Unternehmen einen Windpark auf See errichten darf. Dies geht aus einer Meldung der Bonner Behöre hervor. Hintergrund ist eine Ausschreibung vom 31. Dezember 2022. Ausgeschrieben waren vier Flächen für Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee. Für alle vier Flächen seien mehrere Null-Cent-Gebote eingegangen, berichtete die Behörde. Das bedeutet, die Unternehmen verzichten von vorneherein auf eine staatliche Förderung. Damit werde ein sogenanntes dynamisches Gebotsverfahren erforderlich.
Behördenpräsident Klaus Müller nannte die Ergebnisse der Ausschreibung eine "gute Nachricht für die Energiewende in Deutschland." Es sei erfreulich, dass die Unternehmen keine Förderung für den Ausbau der Offshore-Windenergie benötigten. "Die Null-Cent-Gebote machen deutlich, dass die Offshore-Windenergie wirtschaftlich attraktiv ist," so Müller.
Zuschlag erhält Bieter mit der höchsten Zahlungsbereitschaft
Die Flächen mit einer Gesamtleistung von 7000 Megawatt für Windenergieanlagen auf See liegen in der Nord- und Ostsee und sind nicht zentral voruntersucht. Das heißt laut Bundesnetzagentur, es gebe keine staatliche Voruntersuchung, die beispielsweise die Meeresumwelt, den Baugrund und wind- und ozeanographische Verhältnisse der ausgeschriebenen Flächen analysieren. Der Bieter, der den Zuschlag bekommt, muss die entsprechenden Voruntersuchungen vor Errichtung eines Windparkt in eigener Zuständigkeit durchführen.
Den Zuschlag erhält jeweils der Bieter, der den geringsten Förderbedarf für einen Windpark auf der Fläche anmeldet. Verzichten mehrere Bieter bei einer Fläche auf eine Förderung und geben Gebote mit einem Gebotswert von null Cent pro Kilowattstunde ab, entscheidet erstmalig ein sogenanntes dynamisches Gebotsverfahren über den Zuschlag. Danach erhält der Bieter den Zuschlag mit der höchsten Zahlungsbereitschaft, ist auf der Seite der Bundesnetzagentur zum Start der Ausschreibung zu lesen. Die Zahlungsbereitschaft der Bieter werde nun im Wege eines Online-Gebotsverfahrens ermittelt. Geplant sei nun "zeitnah" eine elektronische Versteigerung.
Großteil der Erlöse geht in Senkung der Stromkosten
"Die Erlöse kommen zum überwiegenden Teil über eine Senkung der Stromkosten den Verbraucherinnen und Verbraucher direkt zugute," so Müller. Das gelte für 90 Prozent der eingenommenen Gelder. Jeweils fünf Prozent flössen in den in den Meeresnaturschutz und die Förderung einer umweltschonenden Fischerei.
Drei der Flächen für Offshore-Windparks mit einer Leistung von jeweils 2000 Megawatt liegen in der Nordsee und eine Fläche für eine Leistung von 1000 Megawatt liegt in der Ostsee. Die Flächen in der Nordsee liegen etwa 120 Kilometer nordwestlich von Helgoland und die Fläche in der Ostsee etwa 25 km vor der Insel Rügen. Die Inbetriebnahme der Windparks ist für das Jahr 2030 vorgesehen.
Bis 2045 soll mindestens 70 Gigawatt aus Offshore-Windanlagen kommen
Anfang Januar hatte die Bundesregierung das "Mehr-Windenergie-auf-See"-Gesetz auf den Weg gebracht. Damit habe sie nach eigenen Angaben die Voraussetzungen geschaffen, um den Ausbau der Offshore-Windenergie voranzubringen. Bis zum Jahr 2030 soll die installierte Leistung von Offshore-Windenergie auf mindestens 30 Gigawatt und bis 2045 auf mindestens 70 Gigawatt steigen.
Nach Angaben des Beratungsunternehmens Deutsche Windguard waren Ende 2022 in Deutschland 1539 Offshore-Windenergieanlagen mit einer Leistung von insgesamt 8,1 Gigawatt in Betrieb.