Beschluss des EU-Parlaments Alle haben bald das Recht auf ein Konto
Ohne festen Wohnsitz kein Girokonto: Damit soll in Europa ab 2016 Schluss sein. Das EU-Parlament hat ein Gesetz beschlossen, wonach alle Bürger das Recht auf ein Konto haben. In Deutschland gibt es bislang nur freiwillige Selbstverpflichtungen der Banken.
Alle Bürger in der EU können künftig ein Basis-Girokonto einrichten, auch wenn sie keinen festen Wohnsitz haben. Das EU-Parlament stimmte in Straßburg für ein entsprechendes Gesetz, das ab 2016 gelten soll.
Mit diesem Bankkonto können sie europaweit etwa Geld überweisen, Bargeld am Automaten abheben oder Online-Überweisungen tätigen. Damit bekämen auch deutsche Kunden erstmals einen Rechtsanspruch auf ein "Girokonto für Jedermann". Bisher haben sich die Banken hierzulande nur freiwillige Selbstverpflichtungen gegeben.
Leichterer Gebührenvergleich
Das neue Gesetz soll es Bankkunden außerdem erleichtern, die Gebühren für Girokonten zu vergleichen und die Bank zu wechseln. Auch der grenzüberschreitende Kontowechsel soll vereinfacht werden. Die EU-Regierungen müssen dem Gesetz noch zustimmen, doch dies gilt als Formalie.
Der Brüsseler Kommission zufolge haben derzeit in der EU mehr als 58 Millionen Menschen kein Konto. Jährlich lehnen Banken demnach rund 2,5 Millionen Anträge auf Eröffnung eines Kontos ab.