Entscheidung der EU-Kommission Steuervorteile für Fiat und Starbucks illegal
Die Niederlande und Luxemburg gewährten internationalen Konzernen Steuervorteile. Das ist nach einer Entscheidung der EU-Kommission illegal. Nun müssen Starbucks in den Niederlanden und eine Tochter von Fiat in Luxemburg mehrere Millionen Euro nachzahlen.
Die Steuervorteile für die Kaffeehauskette Starbucks in den Niederlanden und die Finanztocher des Autobauers Fiat in Luxemburg sind nach Ansicht der EU-Kommission illegal. Die Unternehmen müssen nun jeweils 20 bis 30 Millionen Euro nachzahlen, wie die Behörde mitteilte. Die genaue Höhe der fälligen Nachforderung müssen die nationalen Behörden nach Vorgaben der EU-Kommission ermitteln.
In beiden Fällen geht es um sogenannte Steuervorbescheide (tax rulings). Damit informieren die Behörden Unternehmen im Voraus über die zu erwartende Steuerlast. Dies ist an sich nicht illegal - die gewährten Vorteile aber schon.
Steuerlast darf nicht künstlich verringert werden
"Vorbescheide, die die Steuerlast eines Unternehmens künstlich verringern, stehen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang - sie sind illegal", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Sie hoffe, dass diese Botschaft bei den Regierungen der Mitgliedstaaten und den Unternehmen Gehör finde. Sie ordnete an, dass Luxemburg und die Niederlande die nicht gezahlte Steuer einfordern müssen.
Die Kommission hatte im Juni 2014 Ermittlungsverfahren zu Fiat und Starbucks eingeleitet. Die Fälle hatten dann im Zusammenhang mit der sogenannten LuxLeaks-Affäre eine neue Brisanz bekommen. Dabei hatte ein internationales Recherchenetzwerk Ende vergangenen Jahres über hunderte Fälle berichtet, in denen multinationale Konzerne in Luxemburg auf Kosten anderer EU-Länder Steuerzahlungen vermeiden. Sie nutzten dazu Tochterfirmen, die im Prinzip selbst keinen Umsatz machten, und verlagerten auf sie ihre Gewinne aus anderen EU-Staaten.
Bei der Kommission sind noch weitere Fälle anhängig, bei denen auf unzulässige Subventionen geprüft wird. Es geht dabei um den Online-Händler Amazon in Luxemburg und den Computerbauer Apple in Irland.
Die niederländische Regierung zeigte sich über das Urteil der EU-Kommission überrascht. Die Steuerabsprachen mit Starbucks seien nach international geltenden Regeln erfolgt, erklärte das Finanzministerium.
Bei Starbucks geht es konkret um die Starbucks Manufacturing EMEA BV, die einzige Kaffeerösterei der Gruppe in Europa mit Sitz in den Niederlanden. Sie verkauft und vertreibt gerösteten Kaffee und andere Starbucks-Produkte wie Becher oder Gebäck. Die Rösterei zahlte der in Großbritannien ansässigen Starbucks-Tochter Alki sehr hohe Lizenzgebühren, so die EU-Kommission. Dadurch werde ein großer Teil der versteuerbaren Gewinne zu Unrecht an Alki weitergereicht. Alki wiederum müsse weder in Großbritannien noch in den Niederlanden Körperschaftssteuer zahlen.
Weiterhin erhielt ein Schweizer Zweig von Starbucks von der Rösterei in den Niederlanden einen überhöhten Preis für grüne Kaffeebohnen. Das verringerte die Steuergrundlage der Rösterei künstlich, so die europäischen Wettbewerbshüter.
Bei Fiat nimmt die EU-Kommission eine Regelung aus dem Jahr 2012 ins Visier. Die Fiat-Finanztochter Fiat Finance and Trade in Luxemburg konnte demnach ihr Eigenkapital künstlich herunterrechnen - die Behörde spricht von "wirtschaftlich nicht gerechtfertigten Annahmen und Anpassungen nach unten". Dadurch konnte das Unternehmen die Steuern verringern. Die zu besteuernden Gewinne hätten unter Marktbedingungen zwanzigmal höher sein müssen, so die EU-Kommission.