EU-Urheberrechtsreform Zustimmung mit knapper Mehrheit
Die EU-Mitgliedsstaaten haben für die umstrittene Reform des Urheberrechs gestimmt und ernten damit massiv Kritik. Auch innerhalb der Großen Koalition sorgt der Kompromiss für Verstimmung.
Umstritten und dennoch angenommen: Die EU-Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, votierten mit knapper Mehrheit für den ausgehandelten Kompromiss bei der Reform des europäischen Urheberrechts. Nun muss das Europaparlament noch zustimmen.
Italien, Polen, Luxemburg, die Niederlande und Finnland stimmten gegen den Kompromiss. Ziel der Reform sei es eigentlich gewesen, "Innovation, Kreativität, Investitionen und die Produktion neuer Inhalte anzuregen", erklärten die Länder. Die nun beschlossene Reform scheitere aber dabei, dies zu gewährleisten, und sei "ein Schritt zurück" für die EU.
Der Entwurf, auf den sich Unterhändler des Parlaments und der EU-Staaten erst in der vergangenen Woche geeinigt hatten, sieht unter anderem in Artikel 13 deutlich mehr Pflichten zum Urheberrechtsschutz für Plattformen wie Youtube und Google vor. Sie sollen zukünftig Inhalte entfernen, für die von den Urhebern keine Lizenz erteilt wurde.
Ausgenommen davon sind Unternehmen, die seit weniger als drei Jahren bestehen, deren Nutzerzahl unter fünf Millionen pro Jahr liegt und deren Jahresumsatz weniger als zehn Millionen Euro beträgt.
Upload-Filter sollen in Zukunft verhindern, dass unlizenziertes Material etwa auf Youtube landet.
Pflicht zu blockieren
Unternehmen, die nicht unter diese Ausnahmen fallen, müssen hochgeladene Inhalte nach von den Lizenzinhabern bereitgestellten Listen blockieren und verhindern, dass nicht genehmigte Werke wieder auf ihrer Plattform erscheinen. Auch wenn sie in der Richtlinie nicht vorgeschrieben sind, lässt sich dies in der Praxis wegen der Datenmengen nur mit den umstrittenen Upload-Filtern erreichen, die vielfach als Mittel für Zensur kritisiert werden.
Bereits am Montag hatten Gegner der Reform eine Petition mit nach eigenen Angaben mehr als 4,7 Millionen Unterschriften an Justizministerin Katarina Barley überreicht, in der sie unter anderem die Verwendung der Upload-Filter anprangern.
Der Koalitionsvertrag von Union und SPD lehnt den verpflichtenden Einsatz von Upload-Filtern als "unverhältnismäßig" ab. Kritiker forderten von der Bundesregierung, dem Kompromiss der Unterhändler nicht zuzustimmen.
Vorbehalte auch aus Deutschland
Zwar stimmte Deutschland dem Kompromiss zu. Aus Teilnehmerkreisen hieß es aber, auch die Bundesregierung habe Vorbehalte geäußert.
Barley hegte Zweifel daran, dass das Parlament dem Kompromiss zustimmen wird. Sie sehe die Möglichkeit, "dass die vorgelegte Richtlinie am Ende aufgrund der anhaltenden Diskussion um Artikel 13 im EU-Parlament keine Mehrheit erhält."
Sie habe sich regierungsintern dafür eingesetzt, dass die Urheberrechtslinie ohne den umstrittenen Passus verabschiedet wird.
Vergütung für Verlage vorgesehen
Der Text sieht auch ein Leistungsschutzrecht vor, wie es bereits in Deutschland gilt. Damit soll sichergestellt werden, dass Verlage oder Nachrichtenagenturen vergütet werden, wenn ihre Artikel auf Plattformen angeboten werden. Private Nutzer, die etwa über Facebook oder Twitter Nachrichten austauschen, sind davon nicht betroffen.