Klage abgewiesen EuGH lehnt Klage gegen ESM ab
Der EuGH hat eine Klage gegen den Euro-Rettungsschirm ESM abgewiesen: Abschluss und Ratifikation seien mit dem EU-Recht vereinbar. Damit scheiterte die Klage eines irischen Abgeordneten. Er findet den ESM rechtswidrig, weil Regierungen gezwungen würden, Krisenstaaten oder Banken zu retten.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der ständige Euro-Rettungsschirm ESM nicht gegen die Grundlagenverträge der Europäischen Union verstößt. Er sei rechtmäßig zustande gekommen, urteilten die Luxemburger Richter. Das Unionsrecht stehe dem Abschluss und der Ratifikation des ESM-Vertrags durch die Euro-Staaten nicht entgegen.
Geklagt hatte der unabhängige irische Abgeordnete Thomas Pringle. Er ist der Auffassung, dass der ESM gegen die sogenannte No-Bail-Out-Klausel des Lissaboner Vertrags verstößt. Demnach ist die Haftung für Schulden anderer Staaten verboten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im September eine Klage gegen den ESM unter Auflagen ebenfalls abgewiesen.