Urteil des Europäischen Gerichtshofs Ryanair droht Rückzahlung von Beihilfen
Ryanair erhält staatliche Hilfen dafür, dass es den Regionalflughafen Frankfurt-Hahn bedient - möglicherweise zu Unrecht. Nach einer Entscheidung des EuGH droht der Billiglinie die Rückforderung der Gelder. Das Urteil könnte Folgen für andere kleine Airports haben.
Die Billigfluggesellschaft Ryanair muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs damit rechnen, bereits erhaltene staatliche Beihilfen wieder zurückzuzahlen.
Das irische Unternehmen hatte von Deutschland für sein Angebot am Regionalflughafen Frankfurt-Hahn Vergünstigungen erhalten, wogegen die Lufthansa vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz geklagt hatte. Dabei geht es um Flughafengebühren, die nach Ansicht der Lufthansa für den Konkurrenten vom Airport Frankfurt-Hahn zu niedrig angesetzt sind - und damit den Wettbewerb verzerren.
Auch die EU-Kommission ermittelt
Parallel zu der Lufthansa-Klage beim OLG ermittelt auch die EU-Kommission, ob die deutschen Beihilfen rechtmäßig sind. Der EuGH musste nun darüber entscheiden, ob die Koblenzer Richter überhaupt eine Entscheidung treffen dürfen, wenn zeitgleich eine EU-Überprüfung in dem Fall läuft.
Laut dem Urteil des EuGH muss das OLG bereits zum jetzigen Zeitpunkt handeln - und bis zum Abschluss der Untersuchungen der EU-Kommission die Regelungen des Flughafens als staatliche Beihilfen werten. "Die deutschen Richter müssen dafür sorgen, dass Ryanair bis zur endgültigen Entscheidung der EU-Kommission keine unzulässigen Wettbewerbsvorteile erhält", sagte ARD-Rechtsexpertin Gigi Deppe in der tagesschau. Nun müsse das OLG beraten, welche Vergünstigungen für Ryanair zu stoppen seien.
"Indirekte Auswirkungen auf andere Regionalflughäfen"
Möglicherweise könnten diese Beratungen der deutschen Richter aber so lange dauern, bis die EU-Kommission eine endgültige Entscheidung über die Zulässigkeit der Beihilfen für Ryanair getroffen habe. "Indirekt hat das Urteil auch Auswirkungen auf andere Regionalflughäfen in Deutschland", ergänzte Deppe. Weil die EU-Kommission schon wegen Beihilfen an acht anderen deutschen Regionalflughäfen ermittelt, könnten sich große Fluggesellschaften wie etwa die Lufthansa zu weiteren Klagen gegen die davon profitierenden Billiglinien ermutigt fühlen.
Rechtssache C-284/12