Urteil des EuGH EZB darf Staatsanleihen kaufen
Die EZB verstößt mit ihrem massiven Kauf von Staatsanleihen nicht gegen das Verbot der Staatsfinanzierung. Das entschied der Europäische Gerichtshof. Die Richter begründeten dies auch damit, dass kein EU-Staat bevorzugt werde.
Die Gegner der Anleihenkäufe der EZB haben vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Niederlage erlitten. Die Richter erklärten, die vor allem in Deutschland umstrittenen Transaktionen seien vom EU-Recht gedeckt. Die EZB verstoße weder gegen das Verbot der Staatsfinanzierung noch gegen ihr Mandat.
Die Europäische Zentralbank habe als vorrangiges Ziel, die Preisstabilität im Euroraum zu gewährleisten und eine Inflationsrate von knapp zwei Prozent zu erreichen. Damit sie dies wirksam tun könne, seien Anleihenkäufe gerechtfertigt. Außerdem würden keine Staaten bevorzugt. Das Kaufprogramm richte sich nicht nach den Finanzierungsbedürfnissen der Länder.
Die Zentralbank hatte zur Bewältigung der Eurokrise mehrere Kaufprogramme für Wertpapiere aufgelegt, die das Ziel haben, Zinsen zu drücken und Geld leichter verfügbar zu machen. In diesem Rechtsstreit ging es um ein Teilprogramm zum Erwerb von Wertpapieren des öffentlichen Sektors, das im März 2015 begann. Es wurden auf sogenannten Sekundärmärkten Anleihen für zweistellige Milliardenbeträge gekauft. Mittlerweile hat die EZB weit mehr als zwei Billionen Euro investiert.
Zweifel in Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Sommer 2017 Zweifel geäußert, ob die Käufe noch in den Kompetenzbereich der Euro-Notenbank fallen. Die Karlsruher Richter sahen "gewichtige Gründe", dass diese gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung verstoßen. Sie wandten sich daraufhin an das EuGH.
Gegen die Käufe hatten unter anderem der CSU-Politiker Peter Gauweiler, der AfD-Gründer Bernd Lucke und der Berliner Professor Markus Kerber geklagt.
Ursprünglich 60 Milliarden monatlich
Jeden Monat kaufte die EZB für ursprünglich 60 Milliarden Euro Wertpapiere auf, die bereits auf dem Markt sind ("Sekundärmarkt"); darunter sind Staatsanleihen von allen EU-Staaten. Seit September reduzierte die EZB das monatliche Ankaufsvolumen von derzeit 30 Milliarden auf 15 Milliarden.
Die Euro-Wächter haben inzwischen in Aussicht gestellt, die inzwischen auf fast 2,6 Billionen Euro angeschwollenen Transaktionen zum Jahreswechsel einzustellen.