Rechtswidrige Beleidigung Facebook muss suchen und löschen
Wer auf Facebook oder anderen Online-Portalen beleidigt wird, kann verlangen, dass gleiche oder ähnliche Formulierungen gesucht und löscht werden - auch weltweit. Das entschied der EuGH nach einem Fall in Österreich.
Wird jemand auf Facebook eindeutig beleidigt und meldet das der Plattform, muss Facebook zügig handeln und den Eintrag löschen. Das ist klar geregelt.
Doch inwieweit können Facebook in einem solchen Fall weitere Pflichten auferlegt werden? Kann Facebook dazu verpflichtet werden, nach weiteren beleidigenden Kommentaren zu suchen? Wäre das nach europäischem Recht erlaubt? Diese Fragen musste der EuGH klären.
Anlass war eine Klage der früheren Chefin der österreichischen Grünen, Eva Glawischnig-Piesczek. Sie war auf Facebook beleidigt worden, wurde unter anderem als "miese Volksverräterin" beschimpft, weil sie sich für die Interessen von Flüchtlingen eingesetzt hatte.
Klagte erfolgreich: die frühere Vorsitzende der österreichischen Grünen Eva Glawischnig-Piesczek.
Die Politikerin klagte, daraufhin löschte Facebook den Post. Der Fall landete beim Obersten Gerichtshof Österreichs.
Dieser wollte vom EuGH wissen: Inwieweit kann Facebook per gerichtlicher Verfügung auferlegt werden, nach weiteren Beleidigungen zu forschen? Zum einen nach solchen, die vom Wortlaut her identisch sind; zum anderen nach solchen, die sinngleich sind, also einen sehr ähnlichen, beleidigenden Inhalt haben.
Klares Urteil - mit Einschränkungen
Die EU-Richter haben nun geurteilt: Wird jemand beleidigt, könne Facebook die Pflicht auferlegt werden, weitere Nachforschungen anzustellen. Das europäische Recht stehe dem nicht entgegen.
Bei den sinngleichen Kommentaren hätten die Richter allerdings ein paar wichtige Einschränkungen gemacht, erklärt Hartmut Ost, Sprecher des EuGH: "Die zu löschenden sinngleichen Kommentare müssen in ihren Einzelheiten genau beschrieben sein. Und es muss dem Hosting-Anbieter möglich bleiben, sie anhand automatisierter Techniken ausfindig zu machen." Damit soll vermieden werden, dass Facebook-Mitarbeiter sich einzelne Kommentare genau anschauen und prüfen müssen, ob diese tatsächlich einen beleidigenden Charakter haben.
Genaue Beschreibung des Inhalts notwendig
Außerdem muss es Facebook mit Hilfe einer genauen Beschreibung möglich gemacht werden, die Kommentare schnell und unkompliziert zu finden. Das ist für den Einsatz einer automatisierten Technik wichtig.
Hintergrund dafür ist, dass das europäische Recht die Haftung von Anbietern wie Facebook für beleidigende Inhalte beschränkt hat. Social-Media-Plattformen sind grundsätzlich nicht verpflichtet, von sich aus ständig nach beleidigenden Kommentaren zu suchen. Sie müssen erst dann tätig werden, wenn sie von solchen Inhalten Kenntnis erlangen. Erst dann müssen sie die Beleidigung löschen.
Das EuGH-Urteil beinhaltet, dass im Rahmen des internationalen Rechts Anbieter wie Facebook dazu verpflichtet werden können, beleidigende Kommentare weltweit zu löschen.