Einlagensicherung Was sich seit den Lehman Brothers getan hat
Müssen sich deutsche Anleger angesichts der SVB-Pleite um ihre Kontoeinlagen sorgen? Eher nicht, wie ein Blick auf das deutsche Sicherungssystem zeigt. Nach der Finanzkrise 2008/2009 wurde es reformiert.
Die aktuellen Turbulenzen am amerikanischen Bankenmarkt wecken böse Erinnerungen an die Finanzkrise 2008. Im Zuge der Zusammenbrüche mehrerer Institute, allen voran Lehman Brothers, wurde das Vertrauen in die Stabilität des Bankensystems nachhaltig erschüttert.
Seither ist viel geschehen. Die Regulierung dies- und jenseits des Atlantiks wurde verschärft. Das heißt unter anderem, dass sich die Banken mit deutlich höheren Kapitalpolstern als früher für Kreditausfälle wappnen müssen.
Einlagensicherung ruht auf zwei Säulen
Aber auch die Sicherung der Kundeneinlagen wurde in der Folge reformiert. Seit 2015 gilt in Deutschland das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG), das im Einklang mit EU-weiten Regeln einen Schutz von Einlagen pro Anleger und Institut bis 100.000 Euro festlegt. Fiele also ein Institut aus, würden gemeinsam organisierte Sicherungssysteme der Branche einspringen.
Über diese gesetzliche Regelung hinaus sichern fast alle Kreditinstitute hierzulande Kundengelder freiwillig ab - weit über die gesetzlich garantierte Summe von 100.000 Euro hinaus. Die freiwillige Einlagensicherung wird vor allem durch die Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) und des Verbandes öffentlicher Banken (VÖB) gewährleistet. Niederlassungen ausländischer Banken nehmen meist an der freiwilligen Einlagensicherung teil.
Seit diesem Jahr sind beispielsweise beim BdB maximal fünf Millionen Euro pro Kunde und Bank abgesichert. Diese Obergrenze soll 2025 allerdings auf drei Millionen Euro sinken, und 2030 auf eine Million Euro. Auf diese Grenzen hatten sich die im BdB organisierten Banken nach der Greensill-Pleite im März 2021 geeinigt, nachdem die Entschädigung der Greensill-Kunden den Verband insgesamt fast drei Milliarden Euro gekostet hatte.