Nahaufnahme einer Euromünze auf einem Euroschein.
faq

Stabilitäts- und Wachstumspakt Wie die neuen EU-Schuldenregeln aussehen

Stand: 29.04.2024 11:08 Uhr

Der Ministerrat der EU hat heute endgültig eine Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes beschlossen. Was dieser beinhaltet und welche Schuldenregeln künftig in Europa gelten.

In der Europäischen Union (EU) gelten künftig neue Vorschriften für Staatsschulden und Haushaltsdefizite der Mitgliedsländer. Nachdem das EU-Parlament in der vergangenen Woche seine Zustimmung gab, nahm heute der Ministerrat in Luxemburg die Reformpläne für den sogenannten Stabilitäts- und Wachstumspakt abschließend an, wie EU-Diplomaten der Nachrichtenagentur dpa bestätigten.

Was ist der Stabilitäts- und Wachstumspakt?

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt, der 1997 im Vertrag von Amsterdam festgehalten wurde, schreibt den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion in erster Linie Obergrenzen für Schulden vor. Das Regelwerk soll damit die Budgetdisziplin der Länder sichern und solide öffentliche Finanzen garantieren. Diese gelten als wichtige Voraussetzung für die Stabilität in der EU und im Euro-Raum.

Die Vereinbarung belegt diejenigen Mitgliedstaaten, deren Defizitquote im öffentlichen Haushalt über drei Prozent liegt, mit Sanktionen. Die Defizitquote ermittelt das prozentuale Verhältnis des Defizits eines Staates zum nominalen Bruttoinlandsprodukt (BIP). Bei Übertreten der Obergrenze können Schulden-Strafverfahren, sogenannte Defizitverfahren, eingeleitet werden. Dann muss ein Land Gegenmaßnahmen einleiten und das Budget korrigieren, um das Defizit zu senken.

Darüber hinaus beinhaltet der Pakt auch eine Schuldenquote, nach der der Schuldenstand nicht höher als 60 Prozent des BIP sein darf. Zuletzt waren die Strafverfahren wegen der Corona-Krise sowie der Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine ganz ausgesetzt. Vor allem 2020 lagen die Defizite in fast allen EU-Ländern deutlich über der Drei-Prozent-Marke.

Warum wird der Stabilitäts- und Wachstumspakt reformiert?

Das bisherige Regelwerk zur Überwachung und Durchsetzung dieser Vorgaben wird von Kritikern seit Langem als zu kompliziert und zu streng angesehen. Grundlage der nun getroffenen Einigung für die Reform der aus den 1990er-Jahren stammenden Regeln waren Vorschläge der EU-Kommission. Vor allem von der Bundesregierung waren diese allerdings als zu weitreichende Aufweichung kritisiert worden. Die Regierungen der EU-Staaten hatten sich deswegen nach monatelangen Verhandlungen auf etliche Veränderungen verständigt.

Was schreibt die Reform nun vor?

Grundsätzlich soll in der EU unter den neuen Vorschriften nach wie vor gelten, dass der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten darf. Auch das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit - also die vor allem durch Kredite zu deckende Lücke zwischen den Einnahmen und Ausgaben des öffentlichen Haushalts - soll weiterhin unter drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gehalten werden.

In Zukunft soll den Plänen nach aber unter anderem die individuelle Lage von Ländern stärker berücksichtigt werden. Die für die Aufsicht zuständige EU-Kommission soll etwa in einem Übergangszeitraum bei der Berechnung der Anpassungsanstrengungen den Anstieg der Zinszahlungen berücksichtigen können.

Wenn Mitgliedstaaten glaubhafte Reform- und Investitionspläne vorlegen, die Widerstandsfähigkeit und Wachstumspotenzial verbessern, soll auch der Zeitraum zur Schuldenverringerung verlängert werden können. Darüber hinaus sind unter anderem Schutzmaßnahmen geplant: Hoch verschuldete Länder (Schuldenstand von über 90 Prozent) sollen ihre Schuldenquote jährlich um einen Prozentpunkt senken müssen, Länder mit Schuldenständen zwischen 60 und 90 Prozent um 0,5 Prozentpunkte.

Wie fallen die Reaktionen aus?

Kritiker betonten schon vor der Reform stets, dass die Schuldenrgeln nötigen Investitionen etwa in Klimaschutz oder in den sozialen Bereich die Luft abschnürten. Eine Analyse vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) und der New Economics Foundation (NEF) war Anfang April zu dem Ergebnis gekommen, dass bei Einhaltung der geplanten Regeln ab 2027 nur noch Dänemark, Schweden und Irland in der Lage seien, sich notwendige Ausgaben zu leisten. Auch in Deutschland würden demnach Investitionen stark gehemmt, hieß es.

Die Grünen im Europaparlament sehen daher auch die Reform sehr kritisch. Sie werde den Bedürfnissen der Zeit nicht gerecht, sagte die Europaabgeordnete Henrike Hahn. Bundesfinanzminister Christian Lindner hingegen ist zufrieden. Deutschlands zentrales Anliegen - "finanzpolitische Stabilität" - finde sich in den Gesetzestexten wieder, sagte der FDP-Politiker jüngst. "Wir bekommen klare Regeln für den Schuldenabbau, die dann auch mit einer realistischen Perspektive durchgesetzt werden können."

Auch die christdemokratische EVP-Fraktion im Europaparlament sprach sich für die Reform aus. Das neue Regelwerk schaffe mehr Klarheit und stelle die Wirtschafts- und Währungsunion auf ein solides Fundament, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher und CSU-Abgeordnete Markus Ferber.

Wie es weiter?

Nach der Bestätigung der EU-Länder müssen die neuen Vorschriften noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden, damit sie in Kraft treten können. Das soll voraussichtlich Anfang Mai passieren. Ab diesem Frühjahr sollen die Defizitverfahren wieder eröffnet werden können - aller Voraussicht nach sollen dann bereits die neuen Regeln gelten. Nach jüngsten Daten des EU-Statistikamtes Eurostat brachen mehrere Länder im vergangenen Jahr die Obergrenzen.

Jakob Mayr, ARD Brüssel, tagesschau, 29.04.2024 17:24 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 29. April 2024 um 11:09 Uhr.