EU-Kommission Rekordstrafe gegen Google
Es ist nicht die erste Rekordstrafe der EU gegen Google: Brüssel hat dem US-Konzern ein Bußgeld von 4,3 Milliarden Euro aufgebrummt. Mit seinem Betriebssystem Android missbrauche er seine Marktvorherrschaft.
Die EU hat den Internet-Konzern Google mit einer Rekordstrafe belegt: Wegen des Missbrauchs seiner marktbeherrschende Stellung durch das Handy-Betriebssystem Android muss der US-Konzern eine Geldbuße von 4,3 Milliarden Euro zahlen. Es ist die bisher höchste Kartellstrafe aus Brüssel für ein einzelnes Unternehmen. Neben der Strafe will Brüssel auch Änderungen an Googles Geschäftsmodell bei Android durchsetzen.
Google legt Einspruch ein
Der US-Konzern kündigt an, Einspruch gegen die Milliardenstrafe zu erheben. "Wir werden gegen die Entscheidung der Kommission Berufung einlegen", teilte ein Sprecher von Google mit. Den Vorwurf, seine marktbeherrschende Stellung missbraucht zu haben, kontert Google damit, dass Android für mehr Auswahl im Smartphone-Geschäft gesorgt habe.
Android ist das meist genutzte Smartphone-Betriebssystem der Welt. Die Software bringt in Europa laut Marktforschern rund 80 Prozent der derzeit verkauften Computer-Telefone zum Laufen, weltweit sogar knapp 86 Prozent. Das Betriebssystem wird bei Google entwickelt, ist für Gerätehersteller kostenlos und kann von ihnen auch abgewandelt werden. Aber es gibt Einschränkungen, wenn sie Google-Apps wie GMail oder Maps auf die Geräte bringen.
Google bietet nur Kombi-Pakete an
Laut EU-Kommission hat Google den Smartphone-Herstellern und Mobilfunknetzbetreibern seit 2011 unzulässige Vorschriften für die Verwendung von Android gemacht und verlangt, bestimmte Google-Apps vorzuinstallieren. "Auf diese Weise hat Google Android dazu verwendet, die marktbeherrschende Stellung seiner Suchmaschine zu festigen", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
Ganz oder gar nicht: Handy-Hersteller müssen das komplette Google-Paket mit elf Apps installieren. Weniger geht nicht.
So kämen zum Beispiel auch Googles Browser Chrome und die Google-Suche auf die Geräte, selbst wenn ein Hersteller zum Beispiel nur die App-Plattform Play Store installieren wollen würde. Google kontert, ein Mindestangebot an Apps sei nötig, weil Nutzer Google-Dienste sonst nicht vernünftig einsetzen könnten.
Es drohen weitere Zwangsgelder
Außerdem kritisiert die Brüsseler Behörde die sogenannte "Anti-Fragmentierungs-Vereinbarung": Danach können Anbieter von Geräten mit Google-Diensten nicht gleichzeitig auch Smartphones mit abgewandelten Android-Versionen verkaufen.
Der dritte Vorwurf der Kommission dreht sich darum, dass Google die Erlöse aus Werbung in der Such-App nur mit Geräte-Herstellern teile, wenn sie auf den Telefonen und Tablets Exklusivität genieße.
Google muss die Praktiken nach Aussagen der Kommission nun innerhalb von 90 Tagen endgültig abstellen. Ansonsten drohen Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes der Google-Mutter Alphabet.
Nur ein ernsthafter Konkurrent
Damit versuche Google, die Marktposition seiner Online-Angebote auf Mobilgeräten auf unfaire Weise gegen andere Dienste-Anbieter abzusichern, so der Vorwurf aus Brüssel.
Aktuell existiert mit Apples iOS-Plattform nur ein einziger relevanter Konkurrent im Bereich der Mobil-Betriebssysteme.
Im vergangenen Jahr hatten die EU-Wettbewerbshüter Google bereits wegen seiner Shopping-Suche mit einer Rekordstrafe von gut 2,4 Milliarden Euro überzogen - damals ebenfalls Rekord.
Das Geld aus Kartellstrafen geht generell in den EU-Haushalt - die Fälle gehen aber oft jahrelang durch die Gerichtsinstanzen.