Reform der Grundsteuer Kommunen fordern schnelle Einigung
Die Berechnung der Grundsteuer soll reformiert werden. Finanzminister Olaf Scholz will Grundstücke, Wohngebäude und Häuser künftig einzeln bewerten. Für die Kommunen wäre das "denkbar" - so lange es schnell geht.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert Bund und Länder auf, sich zügig auf eine Reform der Grundsteuer zu einigen. Nötig sei eine "schnelle und einvernehmliche Lösung", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der "Passauer Neuen Presse". "Das ist auch ein unverzichtbarer Baustein für die Planungssicherheit der Städte und Gemeinden, die auf diese Einnahmen angewiesen sind und damit auch in Zukunft planen können müssen."
Scholz-Plan ein "denkbarer Weg"
Den Plan von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, die Grundsteuer künftig für jede Wohnung individuell berechnen zu lassen, hält Landsberg für einen "denkbaren Weg". Es gehe nicht darum, das Gesamtaufkommen zu erhöhen, "sondern die Belastungen gerechter zu verteilen", sagte Landsberg. "Es kann ja nicht sein, dass eine schicke Villa an der Elbchaussee aus der Jahrhundertwende mit weniger Grundsteuer belastet ist als eine neue einfache Vierzimmerwohnung im Ruhrgebiet."
Wichtig sei ein einfacher, nachvollziehbarer Ansatz, der "möglichst ohne viel Bürokratie" umgesetzt werden könne. Scholz schlägt ein wertabhängiges Modell vor: Die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer soll sich künftig zusammensetzen aus Nettokaltmiete, Wohnfläche, Baujahr, Grundstücksfläche und Bodenrichtwert.
Die Richter am Bundesverfassungsgericht bemängelten, dass die derzeitige Berechnung der Grundsteuer gegen das Gleichheitsprinzip verstoße.
Bemessung verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hatte die derzeitige Bemessung der Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft, sie muss bis Ende kommenden Jahres vom Gesetzgeber neu geregelt werden. Hintergrund ist, dass die Einheitswerte, die der Berechnung zugrunde liegen, seit Jahrzehnten nicht angepasst wurden.
In den westdeutschen Bundesländern wurden sie 1964 festgelegt, in den ostdeutschen Bundesländern reichen sie sogar bis 1935 zurück.