Wettbewerbskontrolle Bundeskartellamt nimmt Amazon ins Visier
Nach Google und Facebook will das Kartellamt auch bei Amazon eine schärfere Wettbewerbskontrolle durchsetzen. Das Amt stellte eine "überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" fest. Amazon will sich wehren.
Das Bundeskartellamt hat nach der Google-Mutter Alphabet und dem Facebook-Konzern Meta jetzt auch Amazon als Unternehmen mit "überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb" eingestuft.
Die Entscheidung der Behörde bedeute, "dass wir bei Amazon mögliche wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen gezielt aufgreifen und unterbinden können", so Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Das Kartellamt kann seit 2021 Unternehmen mit marktübergreifendem Einfluss zum Beispiel Praktiken untersagen, die aus seiner Sicht den Wettbewerb gefährden.
"Amazon ist der zentrale Schlüsselspieler im Bereich des E-Commerce", erklärte Mundt. Die Angebote des Konzerns als Händler, Marktplatz, Streaming- und Cloud-Anbieter seien zu einem "digitalen Ökosystem" verbunden.
"Bei seinen Marktplatzdienstleistungen für Dritthändler halten wir Amazon für marktbeherrschend", betonte Mundt. Damit greife hier die klassische Missbrauchsaufsicht. Amazon könne den Zugang anderer Unternehmen zu Absatz- und Beschaffungsmärkten kontrollieren und dabei seine Doppelrolle als Händler und Marktplatz ausspielen.
Amazon will rechtliche Schritte prüfen
Amazon erklärte, das Unternehmen stimme der Feststellung des Kartellamtes nicht zu. "Wir werden die Entscheidung sowie unsere Optionen, auch Rechtsmittel, sorgfältig prüfen", erklärte ein Sprecher. Amazon sei "in erster Linie ein Einzelhändler".
Der Gesamtanteil des E-Commerce am deutschen Einzelhandelsumsatz sei für das Jahr 2021 durch den Handelsverband Deutschland auf nur 14,7 Prozent geschätzt worden. Man konkurriere mit vielen etablierten deutschen und internationalen Unternehmen, und das gelte auch für das Geschäft des Unternehmens in anderen Branchen.