Landgericht Braunschweig Klimaklage gegen VW abgewiesen
Eine Klage gegen Volkswagen ist vor dem Landgericht Braunschweig gescheitert. Ziel der Kläger war unter anderem ein Verkaufsverbot von Verbrennern ab 2030. VW halte sich jedoch an die Vorschriften, so das Gericht.
Das Landgericht Braunschweig hat eine von der Umweltorganisation Greenpeace unterstützte Klage gegen Volkswagen abgelehnt. In dem Zivilprozess wollten die drei Kläger erreichen, dass dem Autobauer der Verkauf von Verbrennungsmotoren ab 2030 untersagt wird. Weiteres Ziel war, VW bis 2030 zu einem um 65 Prozent verringerten CO2-Ausstoß gegenüber 2018 zu verpflichten.
Das Landgericht teilte jedoch mit, VW halte sich an die geltenden Vorschriften. Daher müssten die Kläger die Emissionen dulden. Einer der Kläger, Greenpeace-Geschäftsführer Roland Hipp, kündigte bereits rechtliche Schritte gegen die Abweisung an.
Kläger argumentieren mit Freiheitsrechten
Die Klage stützte sich auch auf das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2021 entschieden hatte, dass künftige Generationen ein Recht auf Klimaschutz haben.
Die Kläger argumentierten mit dem Schutz ihrer Freiheits- und Eigentumsrechte, die sie durch den Klimawandel bedroht sehen. Volkswagen trage mit dem CO2-Ausstoß seiner Autos maßgeblich zur Klimaerwärmung bei.
Gericht lässt Verantwortung für Schäden offen
Das Gericht erklärte dazu, es habe offengelassen, ob Volkswagen tatsächlich als verantwortlich für Schäden durch den Klimawandel angesehen werden könne. In jedem Fall müssten die Kläger aber die CO2-Emissionen und "etwaige Beeinträchtigungen ihrer Rechtsgüter" durch den Klimawandel dulden. Denn die Bundesregierung sei ihrer Pflicht zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Sinne des Klimaurteils des Verfassungsgerichts mit dem Bundesklimaschutzgesetz nachgekommen.
Und Volkswagen wiederum halte sich "an die geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften", erklärte das Gericht weiter. "Die Verpflichtungen eines privatwirtschaftlich handelnden Unternehmens reichen nicht weiter als die dem Staat aus den Grundrechten unmittelbar erwachsenen Schutzpflichten."
Volkswagen begrüßt das Urteil
VW begrüßte die Entscheidung des Gerichts. "Klimaklagen gegen einzelne herausgegriffene Unternehmen sind der falsche Weg und im Recht ohne Grundlage", erklärte der Konzern. Ein ähnliches Verfahren läuft vor dem Landgericht Detmold.
Vor verschiedenen Gerichten sehen sich neben VW auch andere Autobauer mit Klimaschutz-Forderungen konfrontiert. EU-Parlament und EU-Kommission wollen die Zulassung neuer Verbrenner ab 2035 untersagen. Für gebrauchte Autos mit klassischen Antrieben gilt das nicht.
Aktenzeichen: 6 O 3931/21