18 Monate bis Ende 2010 möglich Kabinett verlängert Regelung zur Kurzarbeit
Eigentlich wäre zum Jahresende die Regelung für ein verlängertes Kurzarbeitergeld ausgelaufen. Weil sich das Instrument der Kurzarbeit in der Krise aber so gut bewährt hat, hat die Regierung die Regelung bis Ende 2010 ausgedehnt.
Das Bundeskabinett hat die Kurzarbeiter-Regelung über das Jahresende hinaus verlängert. Beschlossen wurde, dass das Kurzarbeitergeld auch 2010 beantragt werden kann - und zwar bis Jahresende. Das Kurzarbeitergeld soll nach den Plänen von Arbeitsminister Franz Josef Jung künftig für die Höchstdauer von 18 Monaten bezahlt werden. Derzeit sind es maximal 24 Monate.
Ohne Anschlussregelung würde neue Kurzarbeit vom 1. Januar 2010 nur noch - wie im Gesetz vorgesehen - für sechs Monate bezahlt. Nach Einschätzung von Experten hätte es ohne die großzügigere Regelung bei der Kurzarbeit in Deutschland durch die Wirtschaftskrise bis zu eine halbe Million mehr Arbeitslose gegeben. Derzeit arbeiten etwa 1,1 Millionen Beschäftigte kurz. Der Lohnausfall wird ihnen durch das Kurzarbeitergeld zum Teil von der Bundesagentur für Arbeit (BA) erstattet.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich bereits gestern dafür ausgesprochen, die Kurzarbeiter-Regelung bis Ende 2010 zu verlängern. Die Vorstellungen im Kabinett über die Frage der Verlängerungsdauer gingen allerdings noch "etwas auseinander", sagte Merkel beim Deutschen Arbeitgebertag in Berlin. "Ich kann mir gut vorstellen, dass wir das Ganze für ein Jahr machen und mit der Dauer von 18 Monaten", fügte sie hinzu.